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ElWG einfach erklärt

Was sich für Stromerzeuger*innen, Verbraucher*innen und Netzbetreiber*innen ändert

Am 11. Dezember 2025 wurde das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen. Große Teile sind seit 24. Dezember 2025 in Kraft, weitere Bestimmungen treten stufenweise 2026 und 2027 in Kraft. Das ElWG modernisiert die Regeln für Strommarkt, Netz und Verbraucher*innen und legt die rechtlichen Voraussetzungen fest,  um mehr erneuerbaren Strom systemdienlich ins Netz zu integrieren.

Was ist das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz?

Das ElWG schafft einen neuen Rechtsrahmen, um auf die Veränderungen am Strommarkt zu reagieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien nimmt stark zu und dadurch verändern sich die Anforderungen an das Stromnetz. Das Gesetz definiert klare Regeln für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb und legt fest, wie Stromerzeugung, -übertragung, -lieferung und vieles mehr organisiert werden. Damit bildet es die Grundlage, um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien systemdienlich und planbar voranzubringen und Ziele wie TIROL 2050 energieautonom umzusetzen.

Wen es betrifft

Es betrifft alle Gemeinden, Betriebe und Haushalte, die Strom beziehen, genauso wie jene, die selbst Strom erzeugen und ins Nezt einspeisen. Auch Netzbetreiber*innen haben neue Werkzeuge bekommen, um für stabile Stromnetze zu sorgen.

Darum geht's: Strom beziehen, erzeugen und einspeisen

Mit dem ElWG treten mehrere Neuerungen in Kraft, die nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch das Verbrauchsverhalten beeinflussen sollen. Stromkund*innen bringt das ElWG vor allem mehr Transparenz und stärkere Rechte. Die Stromrechnung soll künftig übersichtlicher und transparenter gestaltet sein. Gleichzeitig werden neue Tarifmodelle möglich, sogenannte dynamische Stromtarife, bei denen sich der Preis zeitabhängig am Markt orientiert. Eine wichtige Grundlage für dynamische Stromtarife sind die 15-Minuten-Intervalle mittels Smart Meter, die außerdem Netzbetreiber*innen beim intelligenten Netzausbau unterstützt und Verbraucher*innen hilft, ihren Energiebedarf zu optimieren.

Die deutlichsten Änderungen betreffen aber Erzeuger*innen und die gemeinschaftliche Nutzung von erneuerbarem Strom. Für Erzeugungsanlagen gelten Regelungen wie die Spitzenkappung oder die Ansteuerbarkeit von PV-Anlagen, die dazu dienen, das Stromnetz stabiler zu machen und mehr Menschen aktiv am Strommarkt zu beteiligen. Für die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energie bestehen verschiedene Erleichterungen, etwa die Durchleitung von Strom über Sammelschienen, sowie neue Modelle wie Peer-to-Peer-Verträge.

Und was sich ändert

Welche Änderungen konkret bevorstehen, ab wann sie gelten und welche Folgen sie haben, erfahren Sie in einer Reihe von kompakten Erklärvideos – zur Verfügung gestellt durch die Energieagentur Tirol gemeinsam mit den Tiroler Netzbetreiber*innen. Sie haben eine ganz konkrete Frage zum ElWG? Nutzen Sie die Gelegenheit und reichen Sie Ihre Fragen vorab ein. Unsere Expertinnen und Experten werden die häufigst gestellten Fragen passend zum jeweiligen Thema des Erklärvideos beantworten.

Alles zum ElWG

Hier erhalten Sie alle zurzeit verfügbaren Informationen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Video: Was sich für Erzeuger*innen ändert

Im ersten Erklärvideo erfahren Sie, welche technischen Änderungen das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz für Erzeuger*innen bringt und warum diese Maßnahmen wichtig für ein stabiles, zukunftsfähiges Stromnetz sind. Ein zentraler Punkt ist die Spitzenkappung: Bei neuen oder erweiterten Anlagen ab einer netzdienlichen Leistung von sieben Kilowatt wird vertraglich festgelegt, dass maximal 70 Prozent der installierten Modulspitzenleistung als netzwirksame Leistung ins Netz eingespeist werden.

Kurz erklärt

Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der den Verbrauch und die Einpeisung in 15-Minuten-Intervallen misst und so dynamische Tarife ermöglicht. Um den Netzausbau intelligent vorantreiben zu können, dienen diese Daten den Netzbetreiber*innen zur Planung.

Außerdem wird erklärt, in welchen Ausnahmefällen Netzbetreiber*innen PV‑Anlagen kurzzeitig steuern oder abregeln dürfen. Das betrifft zum Beispiel sehr sonnige Zeiten, in denen besonders viel Solarstrom gleichzeitig ins Netz gelangt. In der Praxis ist das für die Erzeuger*innen kaum spürbar, weil diese Leistungsspitzen nur an wenigen Stunden im Jahr – etwa zur Mittagszeit im Sommer – auftreten.

Häufig gestellte Fragen

Warum braucht es das ElWG?

Das ElWG schafft einen neuen Rechtsrahmen, um auf den veränderten Strommarkt zu reagieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien nimmt stark zu, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Stromnetze. Das ElWG legt fest, wie Stromerzeugung, -übertragung, -lieferung und vieles mehr organisiert werden und definiert klare Regeln für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb. Damit bildet es die Grundlage, um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien systemdienlich und planbar voranzubringen.

Wie hat sich der Strommarkt verändert?

Früher kam der Strom primär aus zentralen Kraftwerken, die kontinuierlich Energie lieferten. Heute speisen auch viele Wind- und Photovoltaik-Anlagen erneuerbare, aber wetterabhängige Energie dezentral in die Netze ein. Diese neue Art der Erzeugung stellt neue Anforderungen an die Stromversorgung. Zukünftig sollten Erzeugung und Verbrauch noch intelligenter aufeinander abgestimmt werden.

Warum hilft das ElWG zum Erreichen von TIROL 2050 energieautonom?

Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen, die es braucht, um TIROL 2050 energieautonom in der Praxis umsetzen zu können. Energieautonomie bedeutet, die Stromerzeugung durch Photovoltaik, Wasserkraft oder Wind weiter auszubauen. Der erzeugte Strom muss aber auch ins Stromnetz integriert werden können. Genau dafür braucht es Regelungen, wie etwa die Spitzenkappung, Ansteuerbarkeit von PV-Anlagen oder dynamische Netztarife, die finanzielle Anreize für netzdienliches Verhalten schaffen. Diese Regelungen gibt es nun mit dem ElWG.

Was bedeutet netzwirksame Leistung?

Netzwirksame Leistung ist die im Vertrag über Netzanschluss und Netzzugang vereinbarte maximale Leistung in Einspeise- oder Bezugsrichtung am Netzanschlusspunkt.

Sie entspricht beispielsweise jener maximale Leistung einer PV-Anlage, die am Netzanschlusspunkt tatsächlich ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird und die vertraglich vereinbart ist. Sie muss nicht identisch mit der technischen Spitzenleistung einer PV-Anlage sein. Entscheidend ist, wie viel Strom nach Abzug des Eigenverbrauchs tatsächlich im Netz ankommt.

Wie häufig wird meine Erzeugungsanlagen jetzt gesteuert oder begrenzt?

Eingriffe wie Spitzenkappung oder PV‑Abregelung sind selten und werden nur in Situationen angewendet, in denen das Netz sonst überlastet wäre.

Kann ich die 15-Minuten-Messung am Smart Meter jederzeit aktivieren?

Ja, diese kann im Kund*innenportal der Netzbetreiber*innen freiwillig aktiviert werden. Ab 2027 wird automatisch auf die 15-Minuten-Messung umgestellt.

Wird meine Stromnutzung mit dem Smart-Meter öffentlich zugänglich?

Die Daten aus dem Smart-Meter werden dem Netzbetreiber*innen nur verschlüsselt und anonymisiert zugänglich gemacht. Für Verbraucher*innen selbst ermöglicht der Smart-Meter, den eigenen Energiebedarf exakter zu beobachten und in weiterer Folge anzupassen.

Ausblick auf die nächsten Themen

In den kommenden Monaten werden weitere zentrale Bereiche des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes in eigenen Erklärvideos für Sie aufbereitet. Die geplanten Veröffentlichung sind abhängig von der Veröffentlichung durch den Gesetztgeber und können sich inhaltich noch ändern.

Mit Juni 2026 stehen unter anderem die Themen Direktleitungen, dynamische Tarife sowie ein möglicher Sozialtarif im Fokus. In der zweiten Jahreshälfte, mit Anfang September 2026 widmet sich die Videoreihe der gemeinsamen Energienutzung und zeigt, wie Haushalte, Gemeinden und Betriebe Strom aus Erzeugungsanlagen künftig einfacher teilen können. Mit November 2026 folgen Inhalte zu einem flexiblen Netzanschluss und zur neuen Tarifstruktur im Netz, die für viele Verbraucher*innen relevant sein wird. Alle Videos werden Schritt für Schritt auf dieser Seite ergänzt – so bleiben Sie jederzeit gut informiert. Wir empfehlen Ihnen, sich zum Newsletter anzumelden, um über neue Inhalte informiert zu werden.

Ihre Frage zum ElWG

Die Erklärvideos bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre individuelle Frage zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) zu stellen. Außerdem empfehlen wir Ihnen die Anmeldung zum Newsletter, mit dem Sie über aktuelle Themen aus dem Bereichen Förderungen, Sanieren, Heizen, Strom und Mobilität informiert bleiben.

Senden

Ab Juni 2026
Direktleitungen, dynamische Tarife und Sozialtarif

Ab September 2026
Gemeinsame Energienutzung

Ab November 2026
Flexibler Netzanschluss und neue Tarifstruktur

Aktuell

Tiroler Gemeinden in der Champions-League der kommunalen Energiewende
13 Gemeinden mit dem European Energy Award ausgezeichnet
Powered by KI – Ausstellung am Innsbrucker Sparkassenplatz
Zukunftsbilder zeigen, wie sich Tiroler*innen das Jahr 2050 vorstellen
Heizungswahl leicht gemacht
Mit einfachen Tipps zur zukunftstauglichen Heizung
Wie funktioniert mein Alltag mit einem E-Auto?
Anforderungen und Lösungen
Elektrizitätswirtschaftsgesetz reformiert Strommarkt
Was sich für Stromerzeuger*innen und Verbraucher*innen ändert
Wie wird mein Gebäude klimafit?
Knapp ein Drittel der Wohngebäude von 1945 bis 1980 saniert
Spritpreise rücken E-Autos in den Fokus
Vorteile gegenüber Verbrenner
Alle unter einem Dach
Ein Haus in Mils zeigt die Vorzüge einer Sanierung
Alles über Energiegemeinschaften
Stetiger Zuwachs bei Energiegemeinschaften in Tirol
Die richtige PV-Anlage für mein Zuhause
Ungeahntes Potenzial für die künftige Energieversorgung
„Strom verbindet“
Neue Plattform bringt Energiegemeinschaften mit Teilnehmer*innen zusammen
In luftigen Höhen
Eine Tiroler Alm zeigt, wie die Energiewende geht
Bewusstsein für Lichtverschmutzung und Energieeinsparung stärken
Infoabend und Schulprogramm der e5-Gemeinde Lans zeigen den Nutzen gezielter Beleuchtung
Künstliche Intelligenz in der Energiewende
Zwischen steigendem Energiebedarf und Effizienzgewinnen
Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026“ kurzfristig gestoppt
Sanierungsoffensive 2026
Förderungen für klimafitte Gebäude
Wie Sanieren leistbar wird
Schimmel auf dem Vormarsch
Steigende Zahlen in der kalten Jahreszeit
Brüche als Chance
Kreativwettbewerb für ein energieautonomes Tirol 2050
e5-Netzwerktreffen mit Kamingespräch
Jahresabschluss im e5-Programm
Veränderung beginnt im Miteinander
Tirol vernetzt sich im Changemaker*innen-Lehrgang für die Zukunft
Die richtige PV-Anlage für mein Zuhause
Ungeahntes Potenzial für die künftige Energieversorgung
Gemeinden setzen Zeichen für klimafreundliche Mobilität
Europäische Mobilitätswoche 2025
Gebraucht? E(h) klar!
Der Weg zum gebrauchten E-Auto
Energiewende und künstliche Intelligenz, wie passt das zusammen?
Christoph Dolna-Gruber im Interview
Bauen, Verwerten, Vernetzen – auf Tour durch Vorarlberg und die Schweiz
e5-Exkursion 2025
E-Carsharing in deiner Gemeinde
Testtag macht die Vorteile der geteilten E-Mobilität erlebbar
Tiroler Biowärmeindex: Faire Preise für saubere Wärme
Biomasse als Eckpfeiler für TIROL 2050 energieautonom
Neues Gesetz für Österreichs Strommarkt
Wichtiger Schritt auch für die Energiewende in Tirol
Energiewende zum Anfassen
Aktionstage begeistern in ganz Tirol
Ihre Eintrittskarte für die Energiewende
Energiekonferenz Tirol am 20. Oktober 2025 im Congress Innsbruck
Erneuerbare Energie aus Grundwasser
Grundlagenarbeit für Heiz- und Kühlenergie im hinteren Zillertal
Sanfte Abkühlung für heiße Tage
Multitalent Wärmepumpe heizt, kühlt und stärkt die regionale Wirtschaft
Startschuss zu den Aktionstagen Energie 2025
Aktionszeitraum 2025
E-Auto testen noch bis September möglich
Tirolweite Testaktion „E-Auto sucht dich“ für 1.000 Tiroler*innen
e5-Vor-Ort-Vernetzungstreffen in Westendorf
Erfolgreicher Austausch zu Energieeffizienz in Gemeinden
Energiewichtel im Hermann Gmeiner Kindergarten Imst
Unsere Jüngsten für TIROL 2050 energieautonom
Ein Drittel der Heizungen läuft unbemerkt auch im Sommer
Einfacher Hebel, um Energie zu sparen
Änderungen beim Kommunalen Investitionsprogramm (KIP)
Umwandlung der Zweckzuschüsse in "Finanzzuweisungen für Investitionen"
Elektrisiert in den Frühling
Bei der Testaktion „E-Auto sucht dich“ mitmachen und verlieben
Neue e5-Gemeinde im Außerfern
Pflach setzt auf Photovoltaikausbau und nachhaltige Mobilität
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Neuer Standort für die Energieagentur Tirol in Innsbruck
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