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Aktuelles

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© Armin Ribis
27.04.2026

Elektrizitätswirtschaftsgesetz reformiert Strommarkt

Was sich für Stromerzeuger*innen und Verbraucher*innen ändert

Am 11. Dezember 2025 wurde das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen. Große Teile sind seit 24. Dezember 2025 in Kraft, weitere Bestimmungen treten stufenweise 2026 und 2027 in Kraft. Seit April 2026 gibt es etwa einen gestützten Strompreis für begünstigte Haushalte. Das ElWG modernisiert die Regeln für Strommarkt, Netz und Verbraucher*innenrechte und schafft einen Rahmen, um mehr erneuerbaren Strom systemdienlich ins Netz zu integrieren. Thomas Vogel, Experte für Photovoltaik und Energiegemeinschaften bei der Energieagentur Tirol, ordnet die wichtigsten Punkte ein.

Herr Vogel, was ist das ElWG und warum braucht Österreich dieses Gesetz?

Das ElWG schafft einen neuen Rechtsrahmen, um auf den veränderten Strommarkt zu reagieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien nimmt stark zu, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Stromnetze. Das ElWG legt fest, wie Stromerzeugung, -übertragung, -lieferung und vieles mehr organisiert werden und definiert klare Regeln für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb. Damit bildet es die Grundlage, um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien systemdienlich und planbar voranzubringen und Ziele wie TIROL 2050 energieautonom umzusetzen.

Sie sprechen vom veränderten Strommarkt. Was hat sich konkret verändert?

Früher kam der Strom primär aus zentralen Kraftwerken, die kontinuierlich Energie lieferten. Heute speisen auch viele Wind- und Photovoltaik-Anlagen saubere, aber wetterabhängige Energie dezentral in die Netze ein. Diese neue Art der Erzeugung stellt neue Anforderungen an die Stabilität der Stromversorgung. Künftig soll die Nutzung von Energie intelligent gesteuert werden und an Zeiten der Erzeugung angepasst werden. Das ElWG ist der erste Schritt in Richtung eines flexiblen und widerstandsfähigen Energiesystems und schafft Rahmenbedingungen für den Einsatz von Energiespeichern, intelligenten Steuerungssystemen und dynamischen Stromtarifen.

Wen betrifft das ElWG konkret: Nur Erzeuger*innen von erneuerbarem Strom oder auch Verbraucher*innen?

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz betrifft grundsätzlich alle – also alle Gemeinden, Unternehmen und Haushalte, die Strom erzeugen und ins Verteilernetz einspeisen, genauso wie jene, die Strom beziehen. Auch Netzbetreiber*innen haben neue Werkzeuge bekommen, um für stabile Stromnetze zu sorgen. Für Stromkund*innen bringt das ElWG vor allem mehr Transparenz, stärkere Rechte und neue Tarifoptionen. Die deutlichsten Änderungen betreffen aber Erzeuger*innen. Auch für die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Strom gibt es einige Erleichterungen und neue Modelle.

Für begünstigte Haushalte gibt es seit April einen gestützten Strompreis. Was ändert sich sonst noch für Verbraucher*innen?

Genau, begünstigte Haushalte, die einige soziale Kriterien erfüllen müssen, erhalten für die ersten 2.900 Kilowattstunden pro Jahr einen vergünstigten Arbeitspreis von 6 Cent pro Kilowattstunde und werden damit gezielt entlastet. Darüber hinaus bringt das Gesetz auch für alle anderen Verbraucher*innen Änderungen: Die Stromrechnung soll künftig übersichtlicher gestaltet sein und transparenter aufzeigen, wie viel Strom tatsächlich verbraucht wird. Gleichzeitig werden neue Tarifmodelle möglich, etwa dynamische Stromtarife, bei denen sich der Preis zeitabhängig am Markt orientiert. Daneben sieht das ElWG weitere Anpassungen vor, die den Strombezug für Kund*innen insgesamt transparenter und flexibler machen sollen.

Was ändert sich für Erzeuger*innen?

Erzeuger*innen, die den Strom ihrer PV-Anlage einspeisen, sind von Regelungen wie der Spitzenkappung betroffen: Bei neuen oder erweiterten Anlagen ab einer netzdienlichen Leistung von 7 Kilowatt wird vertraglich festgelegt, dass maximal 70 Prozent der installierten Modulspitzenleistung als netzwirksame Leistung ins Netz eingespeist werden. In der Praxis ist das für viele Erzeuger*innen kaum spürbar, weil diese Leistungsspitzen nur an wenigen Stunden im Jahr auftreten. Neu ist auch die Ansteuerbarkeit von Erzeugungsanlagen. Das bedeutet, dass etwa PV-Anlagen in klar definierten Notsituationen vom Netzbetreiber angesteuert und abgeregelt werden dürfen, um das Stromnetz zu stabilisieren. Insgesamt bleibt das Einspeisen von Solarstrom möglich und wirtschaftlich, es wird soll aber stärker netzdienlich organisiert werden, sodass mehr Erzeugungsanlagen an das Netz angeschlossen werden können und dieses stabiler wird.

An wen können sich Interessierte wenden, wenn sie Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz haben?

Eine zentrale Anlaufstelle ist die Website der Energieagentur Tirol. Dort werden die wichtigsten Neuerungen des ElWG für Erzeuger*innen und Verbraucher*innen verständlich aufbereitet. In den nächsten Monaten erscheint eine Reihe von Kurzvideos, die unterschiedliche Schwerpunktthemen des ElWG aufgreifen – von Smart Metern über neue Tarifmodelle bis hin zu gemeinschaftlicher Energieerzeugung und -nutzung. Interessierte haben die Möglichkeit, ihre Fragen vorab einzureichen, die dann gezielt in den Videos behandelt werden. Darüber hinaus steht das Beratungsteam der Energieagentur Tirol jederzeit telefonisch, per E-Mail oder bei unseren Infoabenden als Anlaufstelle zur Verfügung.

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