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Alles zum ElWG

Alles was Sie zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz wissen müssen

Thomas Vogel
Gebäudetechniker der Energieagentur Tirol

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) legt fest, wie die Stromversorgung in Österreich künftig organisiert wird.

Am 11. Dezember 2025 wurde das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen. Große Teile sind seit 24. Dezember 2025 in Kraft, weitere Bestimmungen treten stufenweise 2026 und 2027 in Kraft. Das ElWG modernisiert die Regeln für Strommarkt, Netz und Verbraucher*innen und legt die rechtlichen Voraussetzungen fest, um mehr erneuerbaren Strom systemdienlich ins Netz zu integrieren.

Der Rechtsrahmen

Was regelt das ElWG?

Das ElWG schafft einen neuen Rechtsrahmen, um auf die Veränderungen am Strommarkt zu reagieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien nimmt stark zu, gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Stromnetze. Das Gesetz definiert:

  • die Erlassung von Bestimmungen für die Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Speicherung, Aggregierung und Lieferung von Elektrizität sowie die Regelung der Elektrizitätswirtschaft,
  • die Festlegung der Rechte von Endkundinnen und Endkunden einschließlich Vertragsrechte,
  • die Regelung der Rechte und Pflichten der Markteilnehmenden,
  • die Regelung der Systemnutzungsentgelte,
  • Vorschriften über die Entflechtung sowie,
  • Regelungen zum sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb.

Warum brauchen wir das ElWG?

Österreich steht vor der größten Reform des Strommarktes seit zwanzig Jahren. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) legt die Spielregeln für die Energiezukunft fest und ist damit ein entscheidender Hebel, um u.a. das Ziel TIROL 2050 energieautonom zu erreichen. Um die Energiewende erfolgreich zu gestalten und Tirol bis 2050 energieautonom zu machen, braucht es nicht nur den Ausbau von erneuerbaren Energien, sondern ein zukunftsfähiges Netz und moderne rechtliche Rahmenbedingungen. Genau diese schafft das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und löst somit bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ELWOG) aus dem Jahr 2010 ab. Es ist die Antwort auf eine Energiewelt, die sich grundlegend verändert hat und sich noch weiter verändern wird.

Mit dem ElWG treten mehrere Neuerungen in Kraft, die nicht nur die Stromerzeugung beeinflussen, sondern auch das Verbrauchsverhalten flexibler gestalten sollen.

Erzeugung

Früher kam der Strom hauptsächlich aus wenigen großen, zentralen Kraftwerken, die kontinuierlich Energie lieferten. Heute speisen auch viele dezentrale Wind- und unzählige Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Privathäusern, Unternehmen und Gemeinden saubere, aber wetterabhängige Energie in die Netze ein. Dadurch verändern sich auch die Anforderungen an das Stromnetz. Das ElWG soll hier für mehr Planungssicherheit sorgen und den Weg für ein flexibles und weiterhin widerstandsfähiges Energiesystem ebnen.

Flexibilität

Ein zentraler Begriff der neuen Energiewelt ist Flexibilität. Während früher die Stromerzeugung der Nachfrage folgte, werden sich zukünftig Erzeugung und Verbrauch annähern müssen. Somit werden zukünftig nicht nur Erzeugungsanlagen, sondern auch Verbraucher*innen ihr Verhalten anpassen müssen.

Es gilt Strom dann zu nutzen, wenn viel davon produziert wird und bzw. dann einzuspeisen, wenn der Verbrauch da ist. Genau hier setzt das ElWG an. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Energiespeichern, intelligenten Steuerungssystemen und finanziellen Anreizen wie dynamischen Stromtarifen. Damit werden jene belohnt, die z. B. ihren Verbrauch flexibel gestalten und ihr Verbrauchsverhalten - wie Waschmaschine einschalten, E-Auto laden oder ihre Wärmepumpe betreiben – in Zeiten verlegen, wenn Sonne scheint oder der Wind weht.

Das Netz

Intelligenter Netzausbau

Was ist damit gemeint? Für das Netz ist weniger die Energiemenge eine Herausforderung, sondern vielmehr die Leistung (Einspeisung oder Bezug), die zu einem bestimmten Zeitpunkt beanspurcht wird. Ein intelligenter Netzausbau sieht deshalb vor, dass nicht an jedem Zählpunkt, zu jedem Zeitpunkt willkürlich das Netz mit Leistung beansprucht wird, sondern das Erzeugung und Verbrauch intelligent gesteuert werden können.

Zum besseren Verständnis hilft hier das Beispiel der Autobahn. Nicht jedes Gebäude verfügt über eine eigene Autobahnauffahrt. Ebenso kann auch nicht an jedem Gebäude (Netzpunkt) unendlich hohe Leistungen abgerufen werden. Mit dem ElWG werden für die Netzbetreiber*innen daher wichtige Werkzeuge wie Spitzenkappung, Ansteuerbarkeit von Erzeugungsanlagen sowie ein flexibler Netzzugang zur Verfügung gestellt, damit der Netzausbau intelligent und kosteneffizient erfolgen kann.

Der Begriff „Netzwirksame Leistung“ erklärt

Netzwirksame Leistung ist die im Vertrag über Netzanschluss und Netzzugang vereinbarte maximale Leistung in Einspeise- oder Bezugsrichtung am Netzanschlusspunkt. Die netzwirksame Leistung muss somit nicht der Spitzenleistung der Erzeugungsanlage entsprechen.

Beispiel: PV-Anlage mit Modulspitzenleistung von 100 Kilowattpeak (kWp)

In der Beispielrechnung hat eine PV-Anlage eine Modulspitzenleistung von 100 Kilowattpeak (kWp). Aufgrund eines Verbrauchers im Gebäude mit einer Leistung von 60 Kilowatt (kW), wird nur mehr mit 40 kW in das öffentliche Netz eingespeist.

Die netzwirksame Leistung beträgt somit 40 kW. Gäbe es im Gebäude keinen Verbrauch, dann wäre die netzwirksame Leistung 100 kW. Aus wirtschaftlicher Sicht kann es somit für größere Überschusseinspeiser ratsam sein, im Vergleich zu Anlagenspitzenleistung eine geringere netzwirksame Leistung vertraglich zu vereinbaren.

Die Unterscheidung von Erzeuger- und Verbraucher*innen

Neben den Neuerungen für das Netz, unterscheidet das ElWG die beiden Gruppen Verbraucher- und Erzeuger*innen.

  • Erzeuger*innen sind jene, die Strom z. B. mittels Photovoltaik-Anlage, mittels Wasserkraft oder mit Windkraft produzieren und in das Netz einspeisen.
  • Verbraucher*innen sind jene, die Strom verbrauchen, z. B. durch Haushaltsgeräte, durch das Laden eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe.

Für Erzeuger*innen

Die Neuerungen für Erzeuger*innen betreffen u. a. Spitzenkappung, Ansteuerbarkeit von Stromerzeugungsanlagen, Netzanschlussregeln sowie neue Beiträge und Vereinfachungen für erneuerbare Anlagen. 

Spitzenkappung

Dabei handelt es sich um ein sehr wichtiges Werkzeug für Netzbetreiber, damit der Netzausbau intelligent erfolgen kann. Die Spitzenkappung betrifft Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Für PV-Anlagen gilt sie ab einer netzwirksamen Leistung größer 7 kW. Die netzwirksame Leistung (Einspeiseleistung) wird dadurch bei PV-Anlagen zu Beginn statisch auf 70 Prozent reduziert. Dies soll zukünftig mit der Ansteuerbarkeit dynamisch und nur anlassbezogen erfolgen. Der Eigenverbrauch ist davon nicht betroffen.

Ansteuerbarkeit von Stromanlagen

Diese gilt ab 01.06.2026 und betrifft neue und wesentlich geänderte Stromerzeugungsanlagen mit netzwirksamer Leistung größer 3,68 kW. Die Ansteuerbarkeit von Stromanlagen soll für die Netzbetreiber*innen auch als Werkzeug zum intelligenten Netzausbau dienen. Damit die Ansteuerbarkeit hergestellt werden kann, muss die Stromerzeugungsanlage mit einer technischen Einrichtung ausgestattet werden. Anfangs wird die Ansteuerbarkeit statisch erfolgen und soll in den nächsten Jahren dann auch dynamisch möglich sein.

Infrastrukturversorgungsbeitrag

Ab dem 01.01.2027 müssen Stromerzeugungsanlagen (bzw. Einspeiser*innen) mit einer netzwirksamen Leistung größer 20 kW einen Beitrag von 0,05 ct für jede eingespeiste Kilowattstunde leisten.

Vereinfachter Netzanschluss für kleine Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger

Stromerzeugungsanlagen bis 20 kW netzwirksamer Leistung sind sind von den Netzbetreiber*innen an das Verteilnetz anzuschließen. Darüber hinaus ist bei einer PV-Anlage mit einer netzwirksamen Leistung bis 15 kW, bei der ein bestehendes Bezugsrecht vorhanden ist, im Ausmaß des Bezugsrechts anzuschließen – ohne, dass ein zusätzliches Netzanschlussentgelt anfällt. Das maximale Bezugsrecht beträgt 15 kW, wobei die Spitzenkappung bei Bedarf tortzudem zum Einsatz kommen kann.

Verfügbare Netzkapazitäten

Netzbetreiber*innen müssen künftig offenlegen, wie viel Netzanschlusskapazität verfügbar, reserviert oder bereits genutzt wird. Diese Informationen werden regelmäßig online veröffentlicht. So kann besser eingeschätzt werden, ob und wo neue Anlagen wie Photovoltaik, Speicher oder Ladepunkte angeschlossen werden können.

Für Verbraucher*innen

Der Abschnitt informiert über den gestützten Strompreis für begünstigte Haushalte, dynamische Tarife, Smart-Meter (Opt-In), die Anzeige von Betriebsmitteln sowie weitere Neuerungen, die in Kürze für Verbraucher*innen vorgestellt werden.

Weitere Themen in Kürze

Weitere Themen wie vereinfachte Stromrechnung, systemdienlicher Betrieb von Energiespeicheranlagen, Wärmepumpen, E-Mobilität sowie Netzanschluss und Netzentgelte werden detailliert erläutert, sobald weitere Informationen vom Gesetzgeber vorliegen.

Smart-Meter (Opt-In)

Ein Smart-Meter ermöglicht das Erfassen des Stromverbrauchs in Viertelstunden‑Intervallen anstatt nur einmal täglich oder jährlich. Diese detaillierteren Daten helfen Netzbetreibern, das Stromnetz besser zu planen und erneuerbare Energie effizienter zu integrieren. Das ElWG sieht vor, dass alle Smart-Meter schrittweise in den nächsten Monaten auf dieses Auslesungsintervall umgestellt werden. 

Der Vorteil des Viertelstunden-Intervalls: Mit der 15-Minuten-Messung können dynamische Stromtarife genutzt werden, außerdem sind zeitlich günstigere Netzentgelte im Sommer möglich. Zusätzlich erhalten Verbraucher*innen über das Online‑Portal ihres Netzbetreibers einen transparenten Überblick über den eigenen Stromverbrauch. Weiterhin besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Widerrufsrecht, außer am Zählpunkt ist folgende Situation vorzufinden:

  • Einsatz einer Wärmepumpe
  • Installation einer Photovoltaik-Anlage
  • Verwendung eines Batteriespeicher
  • Nutzung einer E-Ladestation
  • Teilnahme an gemeinsamer Energienutzung (z. B. Energiegemeinschaft)
  • Inanspruchnahme eines dynamischen Strombezugstarifs

Gültig ab Oktober 2026

Bürger*innenenergie

Detaillierte Informationen zur Bürger*innenenergie werden in den nächsten Monaten folgen. Einzelne Neuerungen sind bereits im Video zum Infoabend „Alles über Energiegemeinschaften“ thematisiert.

Hier finden Sie das erste Video zur Reihe "ElWG erklärt

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