Die Bewohner von Mehrparteienhäusern haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum Betrieb sogenannter gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen.
Die Teilnehmer verbrauchen den Strom entsprechend ihrer Anteile an der Erzeugungsanlage innerhalb jener Objekte, die über denselben Kabelverteiler versorgt werden. Aufgrund dessen entfallen für diese Anteile auch die Netzentgelte samt damit verbundener Abgaben. Ein etwaiger Mehrbedarf an Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz abgedeckt und dieser wird zu den vereinbarten Bedingungen verrechnet.
Legen Sie fest, wer Strom erzeugt und wer diesen nutzen soll.
Die beteiligten Personen oder Organisationen vereinbaren untereinander die Rahmenbedingungen – beispielsweise Preis, Abrechnung, Vertragsdauer sowie Rechte und Pflichten.
Die beteiligten Zählpunkte benötigen unter anderem einen Netzanschluss und einen geeigneten Smart Meter oder Lastprofilzähler. Zusätzlich müssen weiterhin ein Stromliefervertrag sowie für eingespeisten Überschussstrom ein entsprechender Abnahmevertrag bestehen.
Zusätzlich ist eine Nahbereichsabfrage beim Netzbetreiber erforderlich, um das sogenannte Zone Level zu ermitteln. Dieses wird für die Aktivierung des Bürgerenergiemodells benötigt. Über das Zone Level erfolgt die Zuordnung zum entsprechenden Nahebereich. Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen werden keine Netzkosten für die Eigendeckung verrechnet.
Eine Registrierung als Marktpartner auf der Website EbUtilities ist erforderlich, hier wird die ID für das Bürgerenergiemodell festgelegt und der Betreibervertrag für den jeweiligen Netzbetreiber abgeschlossen.
Nachdem die Registrierung abgeschlossen wurde, übermittelt EbUtilities die Registrierungsdaten an das EDA-Portal. Die Zugangsdaten für die Anmeldung werden anschließend an den Organisator retourniert. Nach Erhalt der Zugangsdaten kann sich der Organisator im EDA-Portal anmelden und die gewünschten Zählpunkte aktivieren.
Die Teilnehmer stimmen in ihrem jeweiligen TINETZ-Kundenportal im Bereich „Datenfreigaben“ der Teilnahme des Bürgerenergiemodells zu.
Es erfolgt der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten über die EDA-Plattform.
Netzzugangsanfrage
Sofern die Erzeugungsanlage neu errichtet wird, ist eine Netzzugangsanfrage an die TINETZ zu stellen. Diese kann vom Kunden, seinem beauftragten Elektriker oder Errichter der Erzeugungsanlage ausgefüllt werden. Mit dem Online-Formular Anschlussanfrage wird der Anschlusswunsch für eine Erzeugungsanlage an uns weitergegeben.
Netzzugangsangebot
Auf Basis der in der Netzzugangsanfrage erfassten Daten erstellen wir ein individuelles Netzzugangsangebot mit Angabe eventuell anfallender Kosten für den Anschluss. Mit dem Angebot erhalten Sie auch die der Erzeugungsanlage zugeordnete Zählpunktbezeichnung (für Energieversorger und eventuelle Förderstellen erforderlich) und ein Installations-/Nachweisdokument, welches nach Errichtung der Erzeugungsanlage vom Anlagenerrichter ausgefüllt an uns retourniert wird. Die Bestellung erfolgt durch Unterschrift des Kunden am gleichlautenden Gegenbrief zum Angebot.
Errichtung der Erzeugungsanlage
Errichtung der Erzeugungsanlage und Übermittlung des vollständig ausgefüllten und vom Anlagenbetreiber sowie Anlagenerrichter unterschriebenen Installationsdokumentes (technische Daten zur Erzeugungsanlage wird als Beilage mit dem Netzzugangsangebot/-vertrag der TINETZ zugestellt) sowie der Fertigstellungsmeldung durch einen Elektrofachmann.
Fertigstellungsmeldung
Ist die Erzeugungsanlage errichtet und die Elektroinstallationen durchgeführt, übermittelt das von Ihnen beauftragte Elektrounternehmen oder ein befähigter Fachmann das unterschriebene Formular Fertigstellungsmeldung an die TINETZ und bestätigt damit die Ausführung entsprechend den geltenden Normen und Gesetzen.
Installations-/Nachweisdokument
Das mit dem Netzzugangsangebot übermittelte Installations-/Nachweisdokument wird vom Anlagenerrichter vollständig ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen werden ergänzt. Dieses Dokument wird vom Anlagenbetreiber (Kunde) und dem Anlagenerrichter (beauftragtes Elektrounternehmen oder befähigter Fachmann) jeweils unterschrieben und an uns (E-Mail: netzanschluss@tinetz.at) retourniert. Nach positiver Prüfung durch die TINETZ wird die Betriebserlaubnis für die Erzeugungsanlage erteilt. Bei Anlagen vom Typ A (bis 250 kW) gilt der Zählereinbau bzw. die Aktivierung der Bezugsrichtung bei Smart Meter als Betriebserlaubnis.
Umstellung Zähler auf Smart Meter
Für die Erzeugungsanlage sowie für alle Teilnehmer gilt: Die erfolgreiche Ausführung der Datenaustauschprozesse setzt voraus, dass für den jeweiligen Teilnehmer bereits ein Smart Meter (oder Lastprofilzähler) eingebaut wurde. Falls ein Zählertausch erforderlich ist, wird dieser von der TINETZ durchgeführt.
Einbindung der Teilnehmer - Zustimmungserklärung
Für die Abwicklung ist eine Registrierung als „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ bei der Informationsplattform ebUtilities erforderlich. Dort wird die Nahebereichs - ID definiert und der Netzbetreibervertrag abgewickelt. Im Anschluss bekommt der Betreiber die Zugangsdaten vom EDA Anwenderportal übermittelt.
Dort kann er sich dann mit diesen Zugangsdaten registrieren und die jeweiligen Zählpunkte aktivieren
Zustimmungserklärung (Zusatzvereinbarung)
Die Teilnehmer stimmen in ihrem jeweiligen TINETZ-Kundenportal im Bereich „Datenfreigaben“ der Teilnahme an der Energiegemeinschaft zu.
Abrechnung der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage