Ab 1. Jänner 2028 wird der GWPLC für Neubauten ab 1.000 m² verpflichtend: Dieses Update erklärt die neuen Vorgaben, ordnet Ökobilanzen und GWP ein und zeigt zentrale Optimierungsansätze anhand konkreter Beispiele.

Was Planer*innen und Ausführende zum zukünftigen GWP wissen müssen

Ab 1. Jänner 2028 ist der GWPLC für Neubauten ab 1.000 m² Nutzfläche verpflichtend im Energieausweis auszuweisen. In diesem Update fassen wir den aktuellen Stand der gesetzlichen Entwicklungen zusammen und zeigen, welche Anforderungen auf die Branche zukommen. Zudem legen wir einen Fokus auf die wichtigsten Grundlagen zu Ökobilanzen sowie zum GWP. Wir machen dies anhand von verschiedenen Bauweisen und Berechnungsbeispielen nachvollziehbar.

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Unser Check zum zukünftigen GWP

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Neben den Anforderungen für die Branche werden im Update zentrale Grundlagen besprochen:

  • Was umfasst eine Ökobilanz?
  • Welche Rolle spielt der GWP in unterschiedlichen Bauweisen und Lebenszyklusphasen?
  • Anhand ausgewählter Berechnungsbeispiele wird deutlich, wo die wichtigsten Stellschrauben für eine Reduktion der Emissionen liegen.

Programmüberblick

Ing. Peter Kneidinger (materialnormaden GmbH) zeigt am Beispiel des Projekts LenA, wie wiederverwendete Bauelemente in industrielle Prozesse integriert werden können – inklusive Fragen zu Gewährleistung, Wertschöpfung und CO₂‑Vorteilen. Philipp Neuner, BSc (Amt der Tiroler Landesregierung, OIB‑Sachverständigenbeirat) erläutert die zentralen Rahmenbedingungen der OIB‑Richtlinie 7 zur Gebäudenachhaltigkeit. DIin Anett Brandl gibt einen kompakten Überblick zu Ökobilanzen und GWP auf Gebäude‑ und Materialebene.

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