Mit dem Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWG) wird klargestellt, dass neben Heizöl auch Erd- und Flüssiggas im Neubau keine Optionen mehr darstellen.Weder im Einfamilienhaus noch im kleinvolumigen Gewerbebau stellt diese neue Regelung Planende vor große Herausforderungen.
Werden die Heizlasten und Energiemengen jedoch größer, kann ein vermeintlich einfaches Projekt doch noch herausfordernd werden oder sogar an dem einen oder anderen Fallstrick scheitern.
Die Fragen ob bivalenter Betrieb sowieso ein No-Go ist oder wie es um die Nutzung des Grundwasser steht, werden im Zuge des kostenlosen Online-Updates am 26. März 2024 beleuchtet.