Der Weg der Tiroler Kommunen in eine nachhaltige und energieeffiziente Zukunft wird immer konkreter. Das Land Tirol und seine 277 Gemeinden nehmen dabei eine Vorreiterrolle in der Energiewende ein – ganz im Sinne der aktuellen Energieeffizienzrichtlinie (EED III). Die frühzeitige und strategische Planung von Gebäudesanierungen ist ein zentrales Element dieses Weges. Viele Gemeinden agieren hier bereits vorbildlich: Sie denken langfristig, handeln umsichtig und nutzen vorhandene Instrumente wie Sanierungsfahrpläne und -konzepte, um Schritt für Schritt in eine zukunftsfähige Infrastruktur zu investieren.
In den letzten Monaten wurden viele Gebäudeinventare erstellt und vielerorts haben die Bauämter sich vorbildhaft mit ihrem Gebäudebestand auseinandergesetzt. Diese Arbeit bildet eine hervorragende Grundlage, um jetzt die ersten Sanierungsvorhaben zu planen und umzusetzen.
Gleichzeitig können die im Prozess identifizierten Lücken bei den Messstellen geschlossen werden. So lassen sich die Energieverbräuche künftig vollständig abbilden und Energiesparpotentiale einfach aufzeigen.
Um dies zu erreichen, unterstützt die Energieagentur Tirol die Gemeinden mit konkreten Angeboten. Dazu gehören beispielsweise die Umsetzung eines Energiemonitorings und die Erstellung des Gebäudeportfolios.
Außerdem steht Ihnen unsere Tools, die Ausfüllhilfe für das Gebäudeportfolio und die Excel-Vorlage für Gebäudeportfolio, -inventar und Sanierungsfahrplan, zum Herunterladen zur Verfügung.
Im Erklärvideo werden die wichtigsten Eckpunkte der Energieffizienzrichtline (EEDIII) für Gemeinden zusammengefasst. Außerdem wird die Erstellung des Inventars, des Gebäudeportfolios und des Sanierungsfahrplans anhand des Excel-Tools erklärt.
Obwohl das Jahr 2050 in weiter Ferne scheint, muss jetzt gehandelt werden, um die langfristigen Ziele zu erreichen und den öffentlichen Sektor zukunftsfit zu machen. Mit einer strukturierten Herangehensweise und den richtigen Maßnahmen lassen sich Energieverbräuche in Gemeinden deutlich senken und die Gebäude fit für die Zukunft machen!
Zusätzlich können die Gemeinden das notwendige Wissen durch das Weiterbildungsangebot der Energie Akademie in Anspruch nehmen, beispielsweise in der Fortbildung für Energiebauftragte.
Auf der Wissenseite Energiebuchhaltung leicht gemacht finden Sie eine zielgerichtete Anleitung zur Erfassung des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung. Die Förderübersicht hilft Ihnen dabei, stets den Überblick über mögliche finanzielle Unterstützungen zu behalten, wie zum Beispiel Förderungen aus dem Tiroler Energiefonds.
Alle Gemeinden und Städte, unabhängig der Einwohner*innenanzahl, müssen das Gebäudeinventar am 11. Oktober 2025 erstmals veröffentlichen. Der Bund wird die gesammelten Daten dann an die europäische Kommission melden.
Das Gebäudeinventar besteht aus einer Übersicht der gemeindeeigenen Gebäude, die entweder in ihrem Eigentum stehen oder von ihnen genutzt werden. Relevant sind alle Gebäude, die mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche haben. In dem Inventar sind die jeweiligen Gesamtnutzflächen zu jedem Gebäude, die Energieausweise sowie jährlich gemessene Energieverbräuche für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser enthalten.
Das Gebäudeportfolio gibt einen strukturierten Überblick über alle gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen und deren energetischen und anlagentechnischen Zustand. Es dient als wichtige Grundlage für zukünftige Planungen und gezielte Sanierungsmaßnahmen. Es soll der Gemeinde als nützliches Werkzeug dienen, den eigenen Gebäudebestand im Blick zu behalten und Einsparungsmaßnahmen sichtbar zu machen. Das Angebot Gebäudeportfolio-Check unterstützt Sie bei der Erstellung.
Das Gebäudeinventar ist eine Anforderung an die Gemeinden aus der Energieeffizienz-Richtlinie heraus und soll von jeder Gemeinde veröffentlicht und mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Das Gebäudeinventar muss erstmals bis zum 11. Oktober 2025 öffentlich verfügbar sein. Das Gebäudeinventar besteht aus einer Übersicht der gemeindeeigenen Gebäude mit mindestens 250 m² Nutzfläche, den jeweiligen Gesamtnutzflächen inklusive Energieausweisen sowie der Energieverbräuche für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser. Dieses kann auf Basis des Gebäudeportfolios erstellt werden.
Zu Unterscheiden vom Inventar ist die Ausgangsbasis. Auf die Ausgangsbasis bezieht sich die Renovierungsverpflichtung aus Artikel 6 der Energieeffizienzrichtlinie (EED III EU-Richtlinie (EU) 2024/171). Hiernach sind jährlich 3 Prozent der Gesamtnutzfläche bis 2040 zu sanieren. Die Gesamtnutzfläche setzt sich aus der Summe der Gebäude, die in der Ausgangsbasis enthalten sind, zusammen.
In der folgenden Tabelle ist übersichtlich dargestellt, welche Gebäude in das Inventar und welche in die Ausgangsbasis zählen.
Durch die Anwendung des Alternativen Ansatzes können bis zum 31. Dezember 2030 andere Maßnahmen als die Renovierung gewählt werden, mit denen Endenergieeinsparungen erzielt werden. Die Endenergieeinsparungen müssen den Einsparungen entsprechen, die sich bei einer Renovierung von 3 Prozent der Nutzfläche ergeben würden. Zusätzlich zu den Energieeinsparungen ist ein Renovierungspass zu erstellen.
Die Nutzfläche ist die Bruttogeschossfläche (BGF) abzüglich der Wandstärken. Sie wird vereinfacht mit 80 Prozent der Bruttogeschossfläche errechnet.
Energiebeauftragte in Gemeinden sind in der Gemeindeverwaltung angestellte Personen mit technischem Hintergrund und je nach Gemeindegröße für ihre Tätigkeiten reservierten Zeitbudget. Durch ihr technisches Know-how und klar definierte Zuständigkeiten tragen sie maßgeblich dazu bei, Einsparpotenziale bei den Energiekosten öffentlicher Gebäude gezielt zu erkennen und zu nutzen. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen die Energiebuchhaltung, das Einholen von Angeboten sowie die Bewertung der Wirksamkeit geplanter Effizienzmaßnahmen – etwa bei der Sanierung, Beleuchtung, Warmwasserbereitung, Heizung oder Kühlung.
Erfahrungen, wie aus der e5-Gemeinde Volders zeigen, dass entsprechend geschulte Energiebeauftragte nicht nur das Gemeindebudget über langfristig gesenkte Energie- und Betriebskosten entlasten, sondern auch Bauschäden (z. B. durch Aufdeckung von Wasserrohrbrüchen) vorbeugen und allgemein die Nutzungszufriedenheit (z. B. durch gut eingestellte Lüftung, Kühlung, Heizung) erhöhen.
Eine Pflicht, die Energiebuchhaltung mittels einer Software durchzuführen, besteht bislang nicht. Allerdings ist der jährliche Energieverbrauch für Heizung, Kühlung, Strom und Warmwasser spätestens seit 2025 zu messen und erfassen. Es ergeben sich demnach Vorteile für alle, die bereits eine Energiebuchhaltung haben und die jährlichen Verbräuche für die einzelnen Gebäude kennen.
Die Vorlage für das Gebäudeportfolio sowie die Beratungsangebote stehen allen Gemeinden kostenlos zur Verfügung.
Die Erstellung eines Gebäudeportfolios oder eines Sanierungsfahrplans ist nicht an eine Gewerbeberechtigung gebunden. Die Gemeinde oder der*die Energiebeauftragte kann die Erstellung selbst durchführen. Grundsätzlich ist ein solides Wissen zu Bau- und Gebäudetechnik empfehlenswert, daher sind Baumeister*innen, Architekt*innen, Technische Büros sowie Energieberater*innen geeignet.
Je nach Priorisierung und erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ist die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für ein Gebäude sinnvoll. Für das Sanierungskonzept kommen Personen und Unternehmen in Frage, die aus gewerberechtlichen Gründen dazu befugt sind. Je nach Aufgabenstellung sind das in der Regel Baumeister*innen, Architekt*innen oder Technische Büros.
Im Kompetenzfinder finden Sie passende Professionist*innen.
Es gibt verschieden Möglichkeiten, sich die Maßnahmen in der Gemeinde finanziell unterstützen zu lassen. Das Land Tirol stellt mit dem Tiroler Energiefonds bis 2027 jährlich 3 Mio. Euro für verschiedene Maßnahme für die Erreichung der Energieeffizienzrichtlinie zur Verfügung.
Der Bund fördert über die Umweltförderung der KPC unterschiedliche Maßnahmen wie eine thermische Sanierung oder den Tausch der Heizanlage. Zusätzlich gibt es Beratungsangebote der Energieagentur Tirol die auf dem Weg zu effizienten Gebäuden helfen.
Die Ansuchen werden nach Eingang in der Gemeindeanwendung bearbeitet.
Die Erweiterung von Messstellenkonzepten wird einmalig mit maximal 5.000,00 Euro gefördert. Für bestehende Energiebuchhaltungen bzw. Energiemonitorings, welche vor 2024 in Betrieb genommen worden sind, kann einmalig der laufenden Sachaufwand für ein Jahr mit der Förderhöhe lt. Richtlinie gefördert werden.
Die Antragsstellung erfolgt immer nach Vorliegen der Schlussrechnungen über die Gemeindeanwendung. Entsprechend der aktuellen Richtlinie ist der Tiroler Energiefonds bis 2028 eingerichtet. In diesem Zeitraum können Ansuchen im Zuge des Tiroler Energiefonds gestellt werden.