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Aktuelles

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17.01.2024

Raus aus dem Dschungel

Jetzt von bis zu 100 Prozent Förderquote profitieren

Die seit 1.1.2024 gültige Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaik-Module und vor allem die fast 100 Prozent Förderung für den Heizungstausch für Privatpersonen sind in aller Munde. Die Fördersituation, um von fossile auf nachhaltige Energieträger umzusteigen, ist aktuell so gut wie nie. Wer jetzt handelt, kann nicht nur einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern vor allem auch viel Geld sparen. Damit das gelingt und nicht zu einer Situation à la „Ich bin im Förderdschungel – holt mich hier raus!“ wird, gilt es einiges zu beachten. Die Energieagentur Tirol bringt Licht ins Dunkel und zeigt auf, wo es sich heuer besonders lohnt.

Heizungstausch und thermische Sanierung lohnen sich heuer besonders

Mit TIROL 2050 energieautonom hat Tirol eine ganz deutliche Vision. Genauso viel Energie im Land zu erzeugen, wie verbraucht wird, und noch dazu frei von fossilen Energieträgern. Die aktuelle Förderlage trägt nicht nur dazu bei, dieses Ziel zu erreichen, sondern ermöglicht es auch kommenden Generationen fossilfrei zu leben. So sind die Landesförderungen beim Heizungstausch auf gewohnt hohem Niveau, die Förderungen des Bundes wurden stark erhöht. Bei der thermischen Sanierung werden ab 50 Prozent, beim Tausch von Heizsystemen sogar ab 75 Prozent gefördert. Durch die Kombination der Förderungen von Land und Bund können sich so Fördersummen von bis zu 100 Prozent ergeben. Um diese zu bekommen, wird ein gültiger Energieausweis benötigt, der nicht älter als zehn Jahre sein darf oder eine Beratung mit Nachweis der Energieagentur Tirol. Vor dem Heizungstausch sollte zusätzlich überprüft werden, ob eine vorherige Sanierung des Gebäudes notwendig ist, da so eine Senkung des Gesamtenergiebedarfs um bis zu 75 Prozent möglich ist. Außerdem kann nach der Sanierung nicht nur eine kleinere Heizungsanalage ausreichen, sondern auch die Gesamteffizienz wird erhöht und die Heizkosten stark verringert. Auch der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen bei der thermischen Sanierung kann sich lohnen. So wurden die Förderungen für den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen massiv ausgebaut. Das Land Tirol förderte die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen bereits in der Vergangenheit auf hohem Niveau, der Bund hat seine Fördersätze für 2024 deutlich erhöht. Durch die Kombination von Landes- und Bundesförderung sind auch hier Förderquoten von bis zu 100 Prozent möglich. Ein genauer Blick lohnt sich, denn die Verwendung nachwachsender Rohstoffe kann das gesamte Sanierungsvorhaben ökologischer und gleichzeitig finanziell attraktiver machen.

Kombination von Bundes- und Landesförderungen bringt satte Förderbeiträge

Bei der Kombination der Förderungen sollten die Voraussetzungen genau angeschaut werden, da Land und Bund teilweise unterschiedliche Förderbedingungen haben. So fördert der Bund beispielsweise nur Fernwärme, sobald ein Anschluss an das Fernwärmenetz möglich ist und die Fernwärme klimaschonend erzeugt wird. Auch bei der Vorlauftemperatur für Wärmepumpen gibt es Unterschiede zwischen Bund und Land und auch der Beantragungszeitpunkt unterscheidet sich.

Durch die Neuerungen sind Sanierungsvorhaben 2024 so attraktiv wie nie, bestätigt Bruno Oberhuber, Geschäftsführer der Energieagentur Tirol: „Seit der Gründung der jetzigen Energieagentur Tirol 1992 habe ich eine solche Situation noch nie erlebt. Die Förderungen waren immer ein Auf und Ab aber so gut wie jetzt war die Fördersituation noch nie.“

Vereinfachung durch Umsatzsteuerbefreiung

Durch die Umsatzsteuerbefreiung wurde die Photovoltaik- und Stromspeicher-Förderung stark vereinfacht. Während die Beantragung im vergangenen Jahr einem Nervenkrimi glich, fällt dieser Faktor durch die allgemeine Steuerbefreiung 2024 weg. So sind heuer alle Anlagen bis 35 Kilowatt-Peak (kWp) bei Wohngebäuden von der Umsatzsteuer befreit. Für Anlagen über 35 kWp gibt es weiterhin die Fördermöglichkeiten des Bundes. Insgesamt bezahlt man nicht nur weniger als im vergangenen Jahr, sondern die Förderquote ist durch die 20 Prozent Umsatzsteuerbefreiung auch deutlich höher als 2023 (Förderquoten 2023 ca. 10-12 Prozent). Außerdem fördert das Land Tirol mit der Wohnbauförderung wie in der Vergangenheit jedes kWp mit max. 250 € bei Anlagen bis zu 20 kWp, somit können noch einmal bis zu 5.000 € bezogen werden. Zusätzlich dazu gibt es seit Anfang des Jahres eine Förderung des Landes Tirol für Stromspeicheranlagen. Die Förderung beträgt 150 € pro kWh Speicherkapazität und ist mit zehn Kilowattstunden und maximal 1.500 € begrenzt. Gefördert werden sowohl die ersten zehn kWh neuer Speicher als auch die Erweiterung auf zehn kWh. Dadurch wird die Kombination aus Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher heuer nicht nur eine sinnvolle, sondern auch eine äußerst attraktive Investition.

Wie viel kann jetzt konkret eingespart werden?

Wie viel im Einzelfall gespart werden kann, zeigen einige konkrete Beispiele. Hierbei handelt es sich um fiktive Rechenbeispiele, die exakten Investitionskosten und Förderbeträge hängen von den individuellen Begebenheiten ab. Bei einem Einfamilienhaus mit alter Öl- oder Gasheizung kann so bei einem Tausch:

Zu einer Erdwärmepumpe: Kosten 40.000 €

  • Basisförderung Bund: Maximalbetrag von 23.000 + 5.000 Bohrbonus = 28.000 €
  • Basisförderung Land Tirol: 25 Prozent = 10.000 + 3.000 Einmalbonus = 13.000 €
  • Förderbetrag = 41.000 €*
  • Damit wird eine Förderquote von 100 Prozent erreicht.
* Da die Gesamtförderung 100 Prozent übersteigt reduziert sich die Basisförderung des Landes Tirol in diesem Beispiel um 1.000 €

Zu einer Luftwärmepumpe: Kosten 25.000 €

  • Basisförderung Bund: Maximalbetrag von 16.000 €
  • Basisförderung Land Tirol: 25 Prozent = 6.250 + 3.000 Einmalbonus = 9.250 €
  • Förderbetrag = 25.250 €*
  • Damit wird eine Förderquote von 100 Prozent erreicht.

* Da die Gesamtförderung 100 Prozent übersteigt reduziert sich die Basisförderung des Landes Tirol in diesem Beispiel um 250 €

Zu einer Pelletsheizung: Kosten 36.000 €

  • Basisförderung Land Tirol: 25 Prozent = 9.000 + 3.000 Einmalbonus = 12.000 €
  • Basisförderung Bund: Maximalbetrag von 18.000 €
  • Restinvestition: 6.000 €
  • Damit wird eine Förderquote von 83 Prozent, umgerechnet 30.000 € erreicht.

Die richtige Beratung

Im Rahmen der Energieberatung unterstützt die Energieagentur Tirol dabei, die passende Förderung zu finden. Einen Überblick über das Beratungsangebot der Energieagentur sowie die Anmeldung zur Beratung erfolgt einfach und schnell über die Webseite: private.energieagentur.tirol.

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