Mit Ihren schriftlich festgehaltenen Wünschen und Zielen schaffen Sie eine sehr gute Basis für den bevorstehenden Planungsprozess.
Wohnqualität
Funktionalität
Im Bestand sind folgende weitere Fragen zu klären ...
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Erscheinungsbild und Gestaltung
Kosten
In weiterer Folge gilt es, Ihre Vorstellungen zu den einzelnen Bereichen mit der architektonischen Planung, den technischen Möglichkeiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen abzustimmen und zu einem Gesamtkonzept zusammenzufügen. Damit befinden Sie sich bereits mitten im Entwurfsprozess.
Effiziente Grundrisslösungen führen zu einer Flächeneinsparung. Durch intelligente Planung kann beispielsweise auf 130 m² das gleiche Raumprogramm sichergestellt werden wie auf schlecht strukturierten 150 m². Alleine dieser Faktor hat große Auswirkungen auf die gesamte Energiebilanz und den Materialverbrauch eines Gebäudes.
Nehmen Sie sich die Zeit und schauen Sie sich vergleichbare Bauobjekte an. Welche Häuser sprechen Sie in Bezug auf die Gestaltung an? Wie wurden vergleichbare Bauaufgaben gelöst?
Besuchen Sie nach Möglichkeit Objekte direkt vor Ort. Haben Sie ein schönes Haus gesehen, dann scheuen Sie sich nicht die Besitzer*innen zu fragen, wer das Haus geplant hat.
Ein Bauprojekt, egal ob Sanierung oder Neubau, ist ein großes Vorhaben. Nehmen Sie sich entsprechend Zeit für die Planung. Wie aber richtig vorgehen, damit Ihr Projekt ein Erfolg wird? Entscheidend ist, ein gutes Team an qualifizierten Fachleuten. Von großem Vorteil ist es, wenn es für Sie eine zentrale Ansprechperson gibt. In der Regel sind das Architekt*innen oder Planer*innen.
Bei der Planung von energieeffizienten Gebäuden ist es notwendig, dass es zu einem frühzeitigen Zusammenspiel aller Planungsbeteiligten kommt - von der Architektur über die Gebäudetechnik, Statik, Bauphysik bis hin zur Erstellung des Energieausweises. Idealerweise übernimmt ihr Architektur- bzw. Planungsbüro die Koordination und Kommunikation zwischen den einzelnen Beteiligten und hat bereits ein Netzwerk aus Partner*innen in den einzelnen Fachbereichen vorzuweisen.
Die Auswahl des geeigneten Architektur- bzw. Planungsbüros ist für die Umsetzung der Zielvorstellungen von großer Bedeutung. Das Leistungsangebot von Architekt*innen ist in der Regel sehr umfangreich. Dazu zählen Lösungsvorschläge zur Gestaltung und Funktionalität eines Gebäudes, die Anfertigung von Planunterlagen für Baubehörden, die Entwicklung von Detaillösungen für die bauliche Umsetzung, die Kostenberechnung, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Terminplänen sowie die Vergabe an ausführende Firmen. In der Ausführungsphase kann die Bauaufsicht an Architekt*innen übertragen werden.
Jedes Architekturbüro bringt eine andere Kombination aus Erfahrung, Wissen, Interessen und Gestaltungsvorstellungen mit. Als Hilfe bei der Entscheidungsfindung gilt: Finden Sie ein Büro, das auf Ihre Wünsche und Zielvorstellungen entsprechend eingeht und auf dieser Grundlage ein realisierbares, gut durchdachtes Objekt entwirft.
Architekt*innen sind in Österreich über die Bundeskammer der Ziviltechniker*innen vereint.
Ein Verzeichnis aller Architekt*innen finden Sie unter:
www.ziviltechniker.at
Eine weitere Möglichkeit für die Planung eines Gebäudes bzw. die Sanierung ist die Beauftragung einer Baumeisterin bzw. eines Baumeisters oder Holzbauunternehmens. Zu beachten ist, dass Planung und Ausführung in diesem Fall meist durch dasselbe Unternehmen erfolgen. Eine Ausnahme bilden planende Baumeister*innen, die ausschließlich die Planung durchführen.
Die Energieberatung kann in allen Phasen eines Bau- oder Sanierungsvorhabens greifen: bei der Festlegung der Energieeffizienzziele vor Beginn der Planung, als Unterstützung für Bauleute und Planer*innen während des Entwurfs oder als weiterführende Sanierungs- und Baubegleitung zur Sicherstellung der Energieeffizienz und Ökologie. Die Themen reichen vom Vergleich unterschiedlicher Gebäudekonzepte, über die Dämmung der Gebäudehülle, Auswahl von Baustoffen, oder die Gegenüberstellung unterschiedlicher Heizungssysteme bis hin zu Fördermöglichkeiten oder auch das Berücksichtigen der Infrastruktur für Elektromobilität.
Die Berater*innen einer Bank oder ein selbständiges Büro für Finanzierungsberatung gleichen Ihr geplantes Bau- oder Sanierungsvorhaben mit Ihren finanziellen Spielräumen ab, stellen den Finanzierungsbedarf fest und erstellen einen Finanzierungsplan für Ihr Projekt. Eine gute Finanzierungsberatung beinhaltet die Berücksichtigung sämtlicher in Frage kommender Förderungen.
Das Fachgebiet der Gebäudetechnik umfasst die Bereiche Heizung, Sanitär und Lüftung. Bei der Errichtung oder Sanierung energieeffizienter Gebäude nehmen die Planung von Heizungsanlagen, Komfortlüftungen, Photovoltaikanlagen und Konzepten zur Kühlung eines Gebäudes eine tragende Rolle ein. Planer*innen der Gebäudetechnik sollten möglichst früh in den Planungsprozess miteinbezogen werden. Nur so können auf den Gebäudeentwurf gut abgestimmte und möglichst einfache, technische Anlagenkonzepte entwickelt werden.
Die Bauaufsicht vertritt die Interessen der Bauleute und koordiniert und dokumentiert den Bauablauf. Dabei überprüft sie die vereinbarten Qualitätsstandards und sorgt für die Sicherstellung der plangemäßen Ausführung sowie die Behebung von Mängeln. Sie übernimmt zudem die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle. Die Funktion der Bauaufsicht darf nur von dazu befugten Personen ausgeführt werden (z. B. Ziviltechniker*innen, Baumeister*innen und Ingenieurbüros). Häufig wird die Bauaufsicht mit einer Bauleitung gleichgesetzt. Die Bauleitung übernimmt im Normalfall eine ausführende Firma.
Klären Sie rechtzeitig ab, unter welchen Rahmenbedingungen Sie Ihr Wohnhaus errichten oder sanieren können. Dazu zählen in erster Linie Vorgaben aus dem Baurecht und den örtlichen Bebauungsbestimmungen sowie Anforderungen, die durch Förderprogramme wie die Tiroler Wohnbauförderung festgeschrieben sind.
In Tirol ist das Baurecht über die Tiroler Bauordnung (TBO) und die Technischen Bauvorschriften (TBV) geregelt. Damit sind die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB-Richtlinien 1 bis 6) verbindlich. Energieeinsparung und Wärmeschutz sind in der OIB-Richtlinie 6 geregelt. Die fünf weiteren OIB-Richtlinien decken die Themen mechanische Festigkeit, Brandschutz, Hygiene, Barrierefreiheit und Schallschutz ab.
Bei allen bewilligungspflichtigen Neu-, Um- oder Zubauten und sogenannten größeren Renovierungen werden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäu[1]den gestellt. Von einer größeren Renovierung spricht die Tiroler Bauordnung, wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle saniert werden, es sei denn, die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen höchstens 25 Prozent des Gebäudewertes (abzüglich Grundstückskosten). Eine größere Renovierung liegt meist vor, wenn die Fassade des Gebäudes gedämmt werden soll. Die Einhaltung dieser Erfordernisse wird über den Energieausweis und einzelne Energiekennzahlen, wie beispielsweise den Heizwärmebedarf (HWB), dargestellt.
Energieeffizentes Bauen bedeutet leistbares Wohnen. Förderprogramme unterstützen dabei und können insbesondere bei umfassender Betrachtung eines Gebäudes einen attraktiven finanziellen Beitrag leisten.
Förderprogramme sind an bestimmte Zielgruppen gerichtet. So ist zuerst abzuklären, welche für private Haushalte mit Wohnzweck relevant sind. Förderungen werden vom Bund, dem Land Tirol, Tiroler Gemeinden und Unternehmen aufgelegt.
Den Überblick zu behalten ist aufwendig, da sich die Förderlandschaft jährlich verändert. Eine aktuelle Übersicht über mögliche Förderungen finden Sie unter Förderungen.
Jede Förderung wird gemäß den ganz konkreten Rahmenbedingungen ausgeschüttet. Förderrichtlinien beinhalten immer Ansprüche an die Förderwerber*innen (z. B. Einkommen, Wohnsitz), deren Gebäude (z. B. Alter des Gebäudes), hinsichtlich technischer Kennnzahlen (z. B. Heizwärmebedarf, Dämmstärke) oder der Verwendung erneuerbare Energieträger.
Der richtige Zeitpunkt, sich über eine Förderung zu informieren, ist genau dann, wenn Sie den Gedanken fassen, ein Gebäude zu sanieren oder zu errichten. Förderprogramme haben eine festgelegte Laufzeit. Innerhalb dieser können Anträge eingebracht werden – relevant ist dabei aber auch der Zeitpunkt der Umsetzung der zu fördernden Maßnahmen. Während um einige Förderungen vor Baubebeginn angesucht werden muss, kann bei anderen das Ansuchen im Nachhinein eingebracht werden.
Teilweise ist den Förderungen ein Budgetrahmen hinterlegt – ist dieser ausgeschöpft, können Programme auch vorzeitig beendet werden. Insofern gilt: Je früher Sie ansuchen, desto besser, denn meist gilt das Prinzip: first come, first served.
Die genaue Förderhöhe steht erst nach Antragsabwicklung fest. Maßnahmen können mit Pauschalen oder auch in anteiliger Förderhöhe unterstützt werden.
Das sind jene Kosten von Maßnahmen, die im Rahmen einer Förderrichtlinie anerkannt werden. Die förderfähigen Investitionskosten können je nach Förderprogramm variieren. Erkundigen Sie sich vorab, welche Kosten gedeckt werden.
Im Rahmen von Förderungen wird zwischen Einmalzuschüssen und Krediten mit begünstigten Konditionen unterschieden. Oft kann anstelle des Kredits ein reduzierter Direktzuschuss in Anspruch genommen werden.
Durch Kenntnis aller Förderrichtlinien werden bereits in der Planung die Förderhöhen optimiert. So können durch geringfügige Mehrinvestitionen häufig größere Fördersummen lukriert werden. Dies trifft insbesondere bei Kombination einzelner Sanierungsmaßnahmen zu. Hier kommt dem Energieausweis eine zentrale Bedeutung zu.