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Richtig Planen

Energieausweis

Tamara Walder
Bautechnikexpertin der Energieagentur Tirol

Bürokratische Hürde. Oder doch nicht?

Der Energieausweis ist eine rechtsverbindliche Urkunde und liefert eine Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes. Diese geben Aufschluss über den zu erwartenden Verbrauch für Beheizung und Warmwassererzeugung, die Effizienz des Haustechniksystems und die Auswirkungen des genutzten Energieträgers auf die Klimaerwärmung.

Um eine Vergleichbarkeit von Gebäuden zu ermöglichen, werden in der Berechnung normierte Rahmenbedingungen vorgegeben. Der tatsächliche Verbrauch im fertiggestellten Gebäude kann durch das persönliche Verhalten und tatsächlich vorherrschende klimatische Bedingungen abweichen. (Vergleichbar mit dem angegebenen Treibstoffverbrauch eines Autos pro 100 km – der tatsächliche Verbrauch variiert je nach Fahrweise, Geschwindigkeit, Fahrtstrecke etc.).

Nutzen des Energieausweises

Mit dem Energieausweis steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem das Energiekonzept eines Bau- oder Sanierungsvorhabens geplant und optimiert werden kann. Wichtig dabei ist, dass der Energieausweis zu einem Zeitpunkt erstellt wird, an dem noch Änderungen in der Planung möglich sind.

Zu den größten Vorteilen des Energieausweises zählen:

  • Ermittlung des möglichen Energieeinsparpotenzials für das Gebäude
  • Optimierung von Förderungsmöglichkeiten durch Bestimmung der notwendigen Dämmstärken und Wahl der geeigneten Haustechniksysteme
  • Abstimmung von Gebäudehülle und Haustechniksystemen
  • Vergleich einzelner Energieträger und Darstellung der Auswirkungen auf unser Klima und die Umwelt
  • Ausführliche technische Dokumentation des Gebäudes

Wann ist der Energieausweis vorzulegen? 

 Beim Neubau, Zubau und bei einer größeren Renovierung von Gebäuden ist der Energieausweis Teil der Einreichunterlagen und verpflichtende Anforderung für die baurechtliche Bewilligung des Vorhabens. Mit dem Upload auf die Energieausweisdatenbank erhält dieser eine Registrierungsnummer und wird damit gültig.

Auch für den Bezug von Fördergeldern im Rahmen einzelner Förderprogramme kann ein Energieausweis erforderlich sein. Bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden bzw. Wohnungen müssen Verkaufende bzw. Vermietende gemäß Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) den Kaufenden oder Mietenden einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen und bei Vertragsabschluss aushändigen.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweis Energieagentur Tirol

Ein Energieausweis darf nur von befugten Unternehmen ausgestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel Architekt*innen, Ingenieurkonsulent*innen, Baumeister*innen oder Ingenieurbüros einschlägiger Fachrichtungen.

Unser Kompetenzfinder hilft Ihnen Energieausweis-Berechner*innen für Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude zu finden.

Energieausweis mit Qualität

Voraussetzung für einen qualitativ hochwertigen Energieausweis ist das Zusammenspiel und die Kommunikation aller Planungsbeteiligten, von dem*der Architekt*in über den*die Haustechnikplaner*in bis hin zum*zur Energieausweis-Ersteller*in.

Umfang des Energieausweises

Der Energieausweis umfasst eine Titelseite mit der Energieeffizienz-Skala, eine Rückseite mit detaillierten Energie- und Gebäudedaten sowie einen Anhang.  Der Anhang beinhaltet die nachvollziehbare Dokumentation der Berechnung und der Eingabedaten, eine detaillierte Darstellung aller Bauteile und des haustechnischen Systems sowie Sanierungsempfehlungen für Bestandsgebäude. Form und Inhalt des Energieausweises sind genormt. Die sogenannate ZEUS-Nummer ist auf jeder Seite des Energieausweises bgebildet und erlaubt eine eindeutige Zuordnung in der Energieausweis-Datenbank.

Klassifizierung von A++ bis G

Der Energieausweis nach OIB-Richtlinie 6 weist auf der Vorderseite vier Spalten auf. Die einzelnen Energiekennzahlen werden in der Bewertungsskala beurteilt und machen eine einfache Einordnung und einen Vergleich mit anderen Wohnobjekten möglich. Die Kategorie „A++“ steht für einen äußerst geringen, „G“ steht für einen sehr hohen Bedarf, wie er bei alten, unsanierten Gebäuden häufig vorliegt.

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Detailinfo "Energieausweis - Teil 1"

Online-Update zu Neuerungen aus der OIB-Richtline 6 - Ausgabe 2025

Wie funktioniert die Energieausweisdatenbank?

Hier finden Sie Informationen und Schulungsunterlagen vom Land Tirol.

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