Der Mobilitätsbereich befindet sich im Umbruch. Im motorisierten Individualverkehr stellt die Elektromobilität die Schlüsseltechnologie der Mobilitätswende dar. Mit dem Projekt So fährt TIROL 2050 arbeitet auch das Land Tirol daran, die E-Mobilität voranzutreiben.
Im Einklang mit den Bestrebungen vieler Automobilkonzerne sowie energie- und klimapolitischen Zielsetzungen hat auch das Land Tirol im Rahmen seiner Nachhaltigkeits- und Klimastrategie ein klares Bekenntnis für die E-Mobilität abgegeben. Die positive Entwicklung der E-Mobilität in Tirol wird weiterhin mit attraktiven Rahmenbedingungen und Impulsen unterstützt. Um die Bevölkerung für E-Mobilität zu begeistern, aktiv mitzuwirken und gemeinsam mutig in eine nachhaltigere Zukunft gehen!
Die Elektromobilität ermöglicht einen effizienten, emissionsfreien und geräuscharmen Betrieb. Hinzu kommen ein deutlich reduzierter Wartungsaufwand sowie ökonomische Anreize.
Mit der Kombination E-Auto und Photovoltaik kommt die eigene Energieautonomie einen riesigen Schritt näher. Ein weiteres Plus für die Elektromobilität ergibt sich, wenn sie sich zukünftig auch mit der Wärmepumpe vernetzt. Dann wird von von einer Sektorkopplung gesprochen.
Vom Kleinst- bis zum Sportwagen – batteriebetriebene Fahrzeuge sind in einer breiten Palette verfügbar und das Angebot wird stetig größer. Neben den bekannten Automobilmarken haben auch neue Unternehmen das große Potenzial der Elektromobilität erkannt. Eine Übersicht von E-Fahrzeugmodellen findest du unter: www.e-fahrzeuge.info
Wie bei jeder Fahrzeuganschaffung nehmen die jeweilige Lebenssituation und damit die Mobilitätsbedürfnisse der Käuferin oder des Käufers Einfluss auf die Kaufentscheidung.
Beispiel: Das Auto einer Familie setzt im täglichen Gebrauch weder große Reichweiten noch eine Vollladung in kürzester Zeit voraus – alle E-Mobile können diese Anforderungen problemlos erfüllen. Bei beruflicher Nutzung im Außendienst, wo große Reichweiten und kurze Lademöglichkeiten nötig sind, sollte man schon genauer hinschauen, welches Auto das Richtige ist.
94 Prozent aller österreichischen Autofahrten sind kürzer als 50 km. Die Reichweiten aktueller E-Automodelle liegen zwischen 250 und 500 km. Einzelne Autohäuser legen beim E-Auto-Kauf einen Gutschein für ein kostenloses Leihauto für die zwei Wochen Urlaub im Jahr obendrauf. Einfach nachfragen!
E-Autos werden während ihrer Standzeiten geladen. Ladevorgänge finden daher primär im Eigenheim über Nacht statt. Zum Laden wird die Installation einer eigenen Wallbox empfohlen. Für mehr Flexibilität stehen mobile Ladeeinheiten mit verschiedenen Stecker-Adaptern zur Verfügung, sodass Laden auch an der Starkstromsteckdose bei Verwandten, Freunden oder im Urlaub möglich ist.
Wird bei der Arbeitsstätte eine Lademöglichkeit für das private E-Fahrzeug angeboten, kann möglicherweise von einer eigenen Ladestation abgesehen werden. Potenzielle E-Fahrzeughalter*innen sollten sich im Vorfeld Gedanken machen, wo das E-Auto zu- künftig zum überwiegenden Teil geladen wird – zu Hause und/oder bei der Arbeit.
Die Ladeleistung ist ein bestimmender Faktor für die Ladedauer. Dabei gilt – je mehr Kilowatt (kW) an Ladeleistung zur Verfügung stehen, desto kürzer dauert ein Ladevorgang.
Beim Laden zu Hause sind Ladeleistungen bis zu 11 kW ausreichend. Wieviel Leistung aus dem öffentlichen Stromnetz zur Verfügung steht und abgerufen werden kann, wird über das so genannte Netznutzungsrecht definiert. Auskunft über dessen Höhe gibt die Rechnung der Netzbetreiber*innen beziehungsweise kann sie direkt bei diesen erfragt werden. Reicht das bestehende Netznutzungsrecht für das Laden des E-Fahrzeuges nicht aus, können zusätzliche Kilowatt erworben und/oder technische Adaptierungen notwendig werden.
Vor der Installation sollte daher überlegt werden, wieviel Ladeleistung notwendig ist, um den Strombedarf der alltäglichen Wegstrecken nachladen zu können. Prinzipiell gilt: „nur so viele kW wie nötig, nicht so viele wie technisch möglich“. Das Netznutzungsrecht kann somit optimal genutzt, zusätzliche Kosten für Adaptierungen vermieden und das alltägliche Mobilitätsbedürfnis sichergestellt werden. Das nachfolgende Beispiel zeigt exemplarisch, dass Ladeleistungen bis 11 kW für den Alltag ausreichend sind.
Frau Kathrein pendelt täglich 100 km (hin und retour) zur Arbeit. Für die Nachladung der dabei verfahrenen Energiemenge von 20 kWh sind folgende Ladezeiten zu erwarten:
Zu Hause ist die bequemste, günstigste und einfachste Möglichkeit, sein E-Fahrzeug zu laden. Eine Lademöglichkeit im privaten Umfeld macht auf alle Fälle Sinn. Im Idealfall durch die Kombination von einer Wallbox und einer eigenen Photovoltaik-Anlage.
Zu Hause ist die bequemste, günstigste und einfachste Möglichkeit, sein E-Fahrzeug zu laden. Eine Lademöglichkeit im privaten Umfeld macht auf alle Fälle Sinn. Im Idealfall durch die Kombination von einer Wallbox und einer eigenen PV-Anlage.
Wie das Laden des Smartphones lässt sich auch das Anstecken von E-Fahrzeugen als Selbstverständlichkeit in unseren Alltag integrieren. Voraussetzung dafür ist eine leicht zugängliche Lademöglichkeit. Informationen wie die Errichtung einer Wallbox im Einfamilienhaus gelingt, findet sich im Infofalter „Laden im Einfamilienhaus“. Dort finden Sie auch eine Schritt-für-Schritt Anleitung
In Abstimmung mit der möglichen Wechselstromladeleistung (AC) des E-Autos und den jeweiligen Ansprüchen an Reichweite und Ladedauer. Für Heimladezwecke sind Leistungen bis maximal 11 kW ausreichend. Smarte Wallboxen ermöglichen auch die optimale Nutzung des selbst erzeugten Photovoltaikstroms.
Hinweis: Eine Absicherung gegen Wechsel- und Gleichfehlerströme wird vorausgesetzt. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn kein entsprechender Fehlerstromschutz bei der Ladeeinrichtung integriert ist.
Ladeinfrastruktur im mehrgeschossigen Wohnbau kann als Einzellösung oder als Gemeinschaftslösung errichtet werden. Je nach Ausgangslage und Vorhaben können Umsetzung und rechtliche Vorgaben unterschiedlich ausfallen. Informationen zu diesen und wie damit umzugehen ist, finden Sie im Infofalter „Laden im Mehrparteienhaus“.
Ladeinfrastruktur im mehrgeschossigen Wohnbau kann als Einzellösung oder als Gemeinschaftslösung errichtet werden. Je nach Ausgangslage und Vorhaben können Umsetzung und rechtliche Vorgaben unterschiedlich ausfallen.
An einem Abstellplatz wird im Einzelinteresse eine Ladestation errichtet. Errichtung und Betrieb liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Person. Die Stromversorgung der Ladestation kann durch den bestehenden Netzanschluss sprich Wohnungszähler erfolgen. Dadurch wird gleichzeitig die Abrechnung der anfallenden Ladekosten sichergestellt. Für die wohnrechtliche Beurteilung ist die Ladeleistung in Kilowatt (=kW) von Relevanz.
Hier muss über die Errichtung der Ladestation informiert werden. Innerhalb einer zweimonatigen Frist haben die anderen Wohnungseigentümer*innen die Möglichkeit dem Vorhaben zu widersprechen, ansonsten gilt eine fiktive Zustimmung.
Bei größeren Ladeleistungen ist eine aktive Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer*innen einzuholen.
Dies beschreibt eine liegenschaftsweite Errichtung von Ladeinfrastruktur und ist aus technischen, wirtschaftlichen sowie organisatorischen Gründen der Einzellösung vorzuziehen.
Eine Gesamtlösung ermöglicht den Einsatz eines Lastmanagements wodurch die vorhandene Anschlussleistung (am Stromnetz) optimal genutzt und die andernfalls mit Kosten verbundenen Adaptierungen wie z.B.: die Verstärkung der Hausleitung vermieden werden. Dabei wird der Verbund an Ladestationen über einen eigenen Zählpunkt/Netzanschluss mit Strom versorgt.
Für die Beschlussfassung stehen nach Wohneigentumsgesetz zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Bei der Errichtung einer einzelnen Ladestation auf dem mit der Wohnung mitgemieteten Abstellplatz ist die Vermieter*in oder Hausverwaltung zu informieren. Verweigert die vermietende Person oder einer der anderen WohnungseigentümerInnen die Errichtung der Ladestation kann die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden. Die Umsetzung liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der
Mieter*innen.
Die Elektromobilität ist gekommen, um zu bleiben. Und das ist gut so! Denn für eine zukunftsfähige Mobilität ist der batterieelektrische Antrieb die Schlüsseltechnologie. Deshalb wird der Ausbau der Technologie und der zugehörigen Ladeinfrastruktur an vielen Stellen vorangetrieben.
Darüber hinaus...
E-Autobesitzer*innen können die eigene CO2-Einsparung ihrer geladenen Strommenge zertifizieren lassen und Prämien erhalten. Im Kompetenzfinder finden Sie Unternehmen, welche die Zertifizierung und jährliche Vergütung (mittlerer, dreistelliger Eurobetrag) durchführen.
Die Installation einer Heimladestation kann jedes konzessionierte Elektroinstallationsunternehmen durchführen. Eine Übersicht ausführender Firmen und ihrer Dienstleistungen finden Sie im Kompetenzfinder.
Bei Errichtung einer Gesamtlösung mit Lastmanagement empfiehlt es sich entsprechende Fachexpertise hinzuzuziehen.
Bereits mit dem heutigen Strommix erreicht das E-Auto einen ökologischen Vorteil. Mit der eigenen Photovoltaikanlage wird dieser noch weiter gesteigert.

Scheint die Sonne, wird das E-Auto angesteckt und der Ladevorgang gestartet - dies ist die einfachste Variante, wie der Sonnenstrom im Akku des E-Autos landet. Eine optimale Nutzung des selbst erzeugten Stroms wird mit Hilfe eines Lademanagements und einer smarten Wallbox sichergestellt. Geladen wird dann beispielsweise nur, wenn ausreichend Sonnenstrom zur Verfügung steht.
Als „Speicher auf vier Rädern“ nehmen E-Fahrzeuge im Energiesystem der Zukunft eine bedeutende Rolle ein. Durch die Möglichkeit der Speicherung wird Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu einem späteren Zeitpunkt nutzbar. Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage kann so, neben dem direkten Verbrauch, zeitversetzt in Form der Mobilität verwendet werden. Die einfachste Art, wie Sonnenstrom im Akku von E-Fahrzeugen landet, ist das Laden, wenn die Sonne scheint. Die optimale Nutzung des Stroms aus der eigenen PV-Anlage wird mit Hilfe eines intelligenten Lademanagements sichergestellt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Ladevorgänge in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von erneuerbarer Energie im Stromnetz aktiv zu steuern. Besteht ein Überangebot an erneuerbarer Energie und dadurch ein attraktiver Strompreis, können E-Fahrzeuge in diesen Zeiten geladen werden. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Stromliefervertrags mit dynamischem Tarif. Die Möglichkeit, E-Fahrzeuge als Zwischenspeicher zu nutzen, wird kontinuierlich ausgebaut.
Mit dem Doppelnutzen des Be- und Entladens kann sowohl der Eigenverbrauch von Photovoltaikstrom erhöht als auch die Volatilität von Wind- und Sonnenstrom unterstützend ausgeglichen werden. Die Elektromobilität leistet so einen zusätzlichen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes.
Im Mehrparteienhaus ist für das Laden mit Sonnenstrom die Errichtung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage notwendig. Neben digitalen Stromzählern werden dafür auch vertragliche Vereinbarungen vorausgesetzt, um den erzeugten Photovoltaikstrom auf die einzelnen Wohneinheiten sowie Ladestationen aufzuteilen.
Muss während der Fahrt (nach)geladen werden, dann geben unterschiedliche Verzeichnisse Auskunft über die nächstgelegene, öffentliche Lademöglichkeit. Wir empfehlen den Ladestellen-Finder ladestellen.at der E-Control.
Die Zukunft der Mobilität in Gemeinden liegt in der Vielfalt. Verschiedene Ansätze tragen nicht nur zur Energieautonomie bei, sondern verbessern auch die Lebensqualität vor Ort. Eine gut durchdachte Mobilitätsstrategie berücksichtigt dabei die Vorbildfunktion der Gemeinde. Wo Autos in Zukunft weiterhin nötig sein werden, ist die Elektromobilität die Technologie der Wahl. Und auch am Bauhof und in der Gemeindeverwaltung bieten E-Fahrzeuge und E-Geräte viele Vorteile.
Ein weiterer Bereich für die Verkehrswende in der Gemeinde ist der Bauhof. Mit einem elektrischen Fuhrpark wird die Gemeinde ihrer Vorbildfunktion gerecht. Die Vergleichsübersicht von E-Nutzfahrzeugen auf der Plattform Topprodukte des KIimaschutzministeriums sowie der Nutzfahrzeugkompass bieten Infos zur Wahl des passenden E-Fahrzeugs.
Und auch in der Verwaltung können Gemeinden ansetzen: Vom E-Auto für Essen auf Rädern, über ein (E-)Transportfahrrad für Gemeindefahrten, bis hin zu (E-)Dienstfahrrädern für Gemeindemitarbeiter*innen - wir unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung von Maßnahmen für die umweltfreundliche Mobilität in der Verwaltung.
Für Mobilitätsmaßnahmen im Bereich öffentlicher, bedarfsorientierter und kombinierter Verkehr gibt es verschiedene Förderungen von Bund und Land. Entdecken Sie außerdem die attraktiven Förderungen für Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen vom Bund und Land Tirol. Ebenso gefördert werden Anschaffungen für einen elektrischen Fuhrpark. Alle relevanten Mobilitätsförderungen für Gemeinden finden Sie in der Förderübersicht der Energieagentur Tirol.