Tirol ist auf Grund seiner geographischen Lage Naturgefahren wie Lawinen, Muren und Hochwasser besonders ausgesetzt. Das Produkt H.E.L.P. Alpin – eine Zusatzversicherung zur TIROLER Wohnhaus-, Landwirte- und Haushaltversicherung – bietet umfangreichen Schutz gegen Naturgefahren für Gebäude und Hausrat.

Überblick

Ihre Vorteile auf einen Blick

Sachschäden, die derartige außergewöhnliche Naturereignisse verursachen, gelten als nicht oder schwer versicherbar. Den Geschädigten bleibt das Hoffen auf finanzielle Hilfe von öffentlicher Hand. Das Produkt H.E.L.P. Alpin bietet umfangreichen Schutz gegen Naturgefahren für Gebäude und Hausrat. So kann zwar kein Unglück verhindert, aber die damit verbundene finanzielle Belastung reduziert werden.

  • Ideale Ergänzung zur Sturmversicherung
  • Umfassender Schutz für Haus und Hof gegen Naturgefahren
  • Fixe Versicherungssummen
  • Unterversicherungsschutz
  • Versicherungsschutz bereits nach 30 Tagen ab Antragseinlauf

Was ist versichert?

  • Haushalte
  • Wohnhäuser mit angebauten Nebengebäuden
  • landwirtschaftliche Wohn- und Wirtschaftsgebäude, sowie Nebengebäude und Betriebseinrichtung

Nicht versicherbar sind Gebäude, Hausrat und die Betriebseinrichtung in Roten Gefahrenzonen (Bauverbotszonen gem. Gefahrenzonenplan) sowie Almhütten und der darin befindliche Inhalt. Ob sich Ihre Liegenschaft in einem solchen Gebiet befindet bzw. versicherbar ist, können Sie durch eine Anfrage bei der TIROLER schnell abklären.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

  • Überschwemmung durch außergewöhnliche Witterungsniederschläge, Kanalrückstau infolge von außergewöhnlichen Witterungsniederschlägen und Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern
  • Vermurung
  • Lawinen und Lawinenluftdruck

Rechtzeitig vorsorgen 

zu attraktiven Konditionen und ohne Risiko einer Unterversicherung.

Leistungen

Naturgefahren-Versicherung

Leistungen

Welche Summen können versichert werden?

Mögliche Höchstentschädigungssummen
€ 5.000,–
€ 20.000,–
€ 35.000,–
Mögliche Höchstentschädigungssummen
€ 5.000,–
€ 80.000,–
€ 155.000,–
Mögliche Höchstentschädigungssummen
€ 5.000,–
€ 20.000,–
€ 35.000,–

Achtung: Der Versicherungsschutz beginnt erst 30 Tage nach Antragseingang.

Wählbar: Versicherung zum Zeitwert oder zum Neuwert

Voraussetzung: aufrechte Sturmversicherung

Häufige Fragen

Naturgefahren-Versicherung

Fragen & Antworten

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Unterlagen

Kontakt

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