Der Tiroler Energiefonds ist Teil des Gemeindeausgleichsfonds, welchem zu diesem Zweck seitens des Landes Tirol in den Jahren 2024 bis 2028 jährlich jeweils 3 Mio. Euro aus dem 2024 eingerichteten Zukunftsfonds zugeführt werden. Hierbei werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder für nachhaltige Heizsysteme unterstützt.
Die Mittel des Tiroler Energiefonds sind ausschließlich für die Förderung von kommunalen Maßnahmen zur Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energie bzw. Verbesserung der Energieeffizienz sowie für den Umwelt‐ und Klimaschutz zu verwenden.
Insgesamt werden 3 Mio. Euro jährlich für Maßnahmen der Gemeinden für mehr Energieeffizienz, nachhaltige Heizsysteme oder Anlagen zur Verfügung gestellt. Damit stellt der Energiefonds eine Maßnahme der Tiroler Landesregierung zur Erreichung der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie dar. Zusätzlich sollen die Gemeinden bei der Erreichung der Einsparungsziele nach der EED III Richtlinie unterstützt werden.
Dem öffentlichen Sektor kommt eine Vorbildfunktion im Bereich Energieeffizienz zu. Die Einsparungen des Endenergiebedarfs und die Sanierung kommunaler Gebäude stellen eine große Herausforderung für Kommunen angesichts beschränkter Finanzmittel dar. Die Förderung aus dem Tiroler Energiefonds soll den Tiroler Gemeinden eine wertvolle Unterstützung auf ihrem Weg zur Energieautonomie 2050 bieten. Mit den im Rahmen des Tiroler Energiefonds geförderten Maßnahmen wird dem Grundsatz der Energieeffizienz an erster Stelle entsprochen.
Berechtigte Förderwerber sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Ausgelagerte Unternehmen von Gemeinden mit eigener Rechtspersönlichkeit können keine Förderungen oder Darlehen beantragen.
Wie Sie einreichen können: Die Beantragung der Darlehen und Förderungen erfolgen in der Gemeindeanwendung im Portal Tirol.
Die detaillierte Richtlinie sowie Erläuterungen zu den einzelnen Bausteinen entnehmen Sie bitte der Richtlinie der Landesregierung vom 26.11.2024 für die Gewährung von Förderungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus dem Tiroler Energiefonds (TEF).
Die Tiroler Landesregierung hat für genau festgelegte Fördergebiete regionalwirtschaftliche Programmefestgelegt. In diesen Programmen werden Maßnahmen festgelegt und besonders gefördert, die eine für diese Gebiete nachhaltige und insbesondere wirtschaftliche Reigonalentwicklung ermöglichen.
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld bzw. Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
Die Voraussetzungen, Laufzeiten und Rahmenbedingungen sind den jeweiligen Richtlinien zu entnehmen. Die inhaltlichen Schwerpunkte umfassen beispielsweise Energiebezogene Umweltvorhaben wie Großspeicher, die Umstellung von Straßenbeleuchtung auf LED oder Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nutzung regionaler erneuerbarer Energieressourcen.
Derzeit gibt es folgende Sonderförderungsprogamme:
Mit dieser Förderungsaktion soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Natur-, Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums der Natura 2000 Region Isel geschaffen sowie eine verstärkte Investitionstätigkeit ausgelöst werden.
Das Förderungsgebiet erstreckt sich auf folgende Gemeinden des Bezirks Lienz: Ainet, Hopfgarten i. D., Kals, Matrei. O., Oberlienz, Prägraten, St. Johann im Walde, St. Jakob i. D., St. Veit i. D., Schlaiten und Virgen.
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Naturparkregion Lechtal und Reutte beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um der prognostizierten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegen zu wirken.
Weiters soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern, wie z.B. Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Wettbewerbsfähigkeit sowie energiebezogene Umweltvorhaben und Stärkung der Radweginfrastruktur ausgelöst werden.
Das Förderungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der beiden Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte und Umgebung und gilt für die Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach.
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Bezirks Landeck beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um der prognostizierten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegen zu wirken.
Weiters soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern, wie z.B. Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Wettbewerbsfähigkeit sowie z.B. Energiebezogene Umweltvorhaben und Stärkung des Universitätsstandortes Landeck ausgelöst werden.
Das Förderungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet des Bezirks Landeck und gilt für die Gemeinden Faggen, Fendels, Fiss, Fließ, Flirsch, Galtür, Grins, Ischgl, Kappl, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Ladis, Landeck, Nauders, Pettneu am Arlberg, Pfunds, Pians, Prutz, Ried im Oberinntal, Schönwies, See, Serfaus, Spiss, St. Anton am Arlberg, Stanz bei Landeck, Strengen, Tobadill, Tösens und Zams.
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Pitztals beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Das Programm soll für die dort lebende Bevölkerung eine nachhaltige Regionalentwicklung sichern.
Das Förderungsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet des Planungsverbandes 12 „Pitztal“ und gilt für die Gemeinden Arzl im Pitztal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal und Wenns.
Die Bundesregierung hat sich mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund darauf geeinigt, dass die bisherigen Zweckzuschüsse in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt werden sollen.
Diese Änderungen bewirken,
Die Gemeinden werden mit einem Rundschreiben über die Änderungen informiert.
Die Tätigkeiten der Buchhaltungsagentur als Abwicklungsstelle sind somit eingestellt. Mit etwaigen Fragen betreffend den neuen Finanzzuweisungen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Finanzen.
Diese Änderungen werden als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025 dem Nationalrat zur weiteren parlamentarischen Behandlung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat wird das BMF die Gemeinden über die weiteren Details, insbesondere über die genauen Überweisungsbeträge und -termine informieren. Mehr erfahren