zurück
Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss zumindest ein gemeldeter Hauptwohnsitz vorhanden sein. Die Förderung ist einkommensunabhängig.
Wie wird gefördert
Das Land Tirol fördert die Erhaltung des Daches (Dacheindeckung) eines Wohnhauses oder Wohnheimes bei gleichzeitigem erstmaligem oder zusätzlichem Dämmen des Daches oder der obersten Geschoßdecke mit konventionellen Dämmstoffen oder Dämmstoffen mit Umweltzeichen. Konventionelle Dämmstoffe werden mit bis zu 25% der förderfähigen Investitionskosten als Einmalzuschuss bzw. 35% als Annuitätenzuschuss und Dämmstoffe mit Umweltzeichen mit bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten als Einmalzuschuss bzw. 40% als Annuitätenzuschuss gefördert. Der Einsatz von Dämmstoffen mit Umweltzeichen muss mindestens 11 cm Dämmstärke umfassen. Bitte beachten Sie die Förderobergrenzen, insbesondere bei mehreren Einzelmaßnahmen.
Details zur Einreichung
Bis 18 Monate nach Rechnungslegung mit Formularen in den Servicestellen der Wohnbauförderung (in den Bezirkshauptmannschaften). ACHTUNG: Es gelten die aktuellen Richtlinien zum Zeitpunkt der Einreichung!