zurück
Tiroler Energiefonds
Gefördert werden Maßnahmen für die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger bei Wohngebäuden und für Objekte, deren Haustechniksysteme den Anforderungen gemäß Produktdatenbank GET im Sinne der Wohnhaussanierungsrichtlinie vom 01.06.2023 entsprechen.
Wie wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen für die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger bei Wohngebäude (Wohnungen/Wohnheime), die bereits eine Förderzusage des Landes, Abt. Wohnbauförderung, nach der Wohnhaussanierungsrichtlinie erhalten haben mit 25 v.H. der angefallenen Kosten, max. 40.000,‐‐ Euro. Für Objekte, deren Haustechniksysteme den Anforderungen gemäß Produktdatenbank GET im Sinne der Wohnhaussanierungsrichtlinie vom 01.06.2023 entsprechen, wird eine Förderung von 35 v.H. der anfallenden Kosten, max. 50.000,‐‐ Euro, gewährt.
Wie lange wird gefördert?
Bis 31.12.2028 oder bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Die Antragsstellung erfolgt über das "Portal Tirol".