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Tiroler Energiefonds
Förderung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Einrichtungen oder Grundstücken als verlorener Zuschuss.
Wie wird gefördert
Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Einrichtungen oder Grundstücken wird eine Förderung von 25 v.H. der Investitionskosten, max. 30.000,‐‐ Euro, gewährt.
Wie lange wird gefördert?
Bis 31.12.2028 oder bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Die Antragsstellung erfolgt über das "Portal Tirol".