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Land Tirol, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht
Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Photovoltaikanlage bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von insgesamt 10 kWh auf bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen. Diese müssen bereits errichtet sein und Strom produzieren.
Zudem muss die Stromspeicheranlage mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit kompatibel sein, um eine zeitgesteuerte Ladung des Speichers und damit eine netzdienliche Speicherbewirtschaftung programmieren zu können. Damit kann der Eigennutzungsgrad erhöht werden.
Wie wird gefördert
Der Einmalzuschuss beträgt 100 Euro je kWh bis maximal 10 kWh nutzbarer Speicherkapazität. Gefördert werden die ersten zehn kWh neuer Speicher wie auch die Erweiterung von bestehenden Speichern auf zehn kWh.
Wie lange wird gefördert?
Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage ab dem 01.01.2026, bis das Budget erschöpft ist.
Details zur Einreichung
Das Ansuchen ist nach Inbetriebnahme der Anlage über das Online-Formular in elektronischer Form mit den angeführten Beilagen einzubringen.