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Tiroler Energiefonds
Das Sanierungskonzept umfasst die Festlegung des projektbezogenen Sanierungsziels und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Zielerreichung sowie den Abgleich mit unterschiedlichen Anforderungen (u.a. Energiekonzept, Weiterentwicklung des Gebäudes, künftige Nutzung, Mobilitätskonzept) im Rahmen des konkreten Sanierungsprojektes.
Wie wird gefördert
Für die Erstellung eines Sanierungskonzepts wird pro Gemeindegebäude, für welches ein solches Konzept vorliegt, ein verlorener Zuschuss von 50 v.H. der dafür nachgewiesenen angefallenen Kosten, max. zehn Gebäude bzw. 5.000,‐‐ Euro, gefördert. Als Voraussetzung für die Gewährung dieses verlorenen Zuschusses ist der bereits vorhandenen Bausteine 1a (Punkt b) der oben angeführten Maßnahmen nachzuweisen.
Wie lange wird gefördert?
Keine Frist bekannt.
Details zur Einreichung
Die Antragsstellung erfolgt über das "Portal Tirol".