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Tiroler Energiefonds
Gefördert wird die Anschaffung von Hard- und Software für Energiebuchhaltung und Energiemonitoring. Dies umfasst beispielsweise Strom- und Wärmemengenzähler sowie Software zum Monitoring und Erfassung der Verbrauchswerte.
Wie wird gefördert
Für die Erstanschaffung von Hard‐ und Software für die Energiebuchhaltung bzw. das Energiemonitoring werden 25 v.H. des nachgewiesenen angefallenen Sach‐ und Investitionsaufwandes, max. 6.000,‐‐ Euro, gefördert. Im Falle der vorherigen Absolvierung der Bausteine 1b und 2b wird eine erhöhte Förderung von 50 v.H. des nachgewiesenen angefallenen Sach‐ und Investitionsaufwandes, max. 12.000,‐‐ Euro, gewährt.
Wie lange wird gefördert?
Keine Frist bekannt.
Details zur Einreichung
Die Antragsstellung erfolgt über das "Portal Tirol".