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Tiroler Energiefonds
Das Messstellenkonzept stellt die Grundlage für die korrekte Erfassung der Wärme‐, Strom‐ und Wasserverbräuche in den gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen dar. Der Mindestumfang eines Messstellenkonzeptes ist der Richtlinie des Landes zu entnehmen.
Wie wird gefördert
Für die Erstellung von Messstellenkonzepten zur Eruierung von notwendigen Aufrüstungen mit Zählern für den Energieverbrauch, werden 50 v.H. der dafür nachgewiesenen angefallenen Kosten, max. zehn Gebäude bzw. 5.000,‐‐ Euro, gefördert.
Wie lange wird gefördert?
Keine Frist bekannt.
Details zur Einreichung
Die Antragsstellung erfolgt über das "Portal Tirol".