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Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung
Im Rahmen der Wohnhaussanierungsförderung unterstützt das Land Tirol den Neueinbau einer fehlenden, vorbereitenden Infrastruktur für Elektromobilität.
Wie wird gefördert
Adaptierungen am E-Verteilerschrank, Strom- und Datenleitungen, Durchbrüche, Installationsarbeiten, etc. werden mit 25 % der förderfähigen Investitionskosten als Einmalzuschuss bzw. 35 % als Annuitätenzuschuss gefördert. Ladestationen an sich sowie allfällige Gebühren sind nicht förderungswürdig. Die förderbaren Kosten müssen den Betrag von 1.000 € übersteigen. Das Gebäude muss 10 Jahre oder älter sein.
Details zur Einreichung
Bis 18 Monate nach Rechnungslegung mit Formularen in den Servicestellen der Wohnbauförderung (in den Bezirkshauptmannschaften). Es gelten die aktuellen Richtlinien zum Zeitpunkt der Einreichung!