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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert wird die Wärmerückgewinnung von Kälte- und Lüftungsanlagen mit einer Wärmetauscher-Leistung bis zu 100 kW und Umluftsysteme bis zu einem Volumenstrom von 50.000 m³/h.
Wie wird gefördert
Die Förderung ist mit 18 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt bei Nachweis einer Bundesförderung bei Bedarfszuweisung (min. 12 %). Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt bei Nachweis einer Bundesförderung durch KIP-Mittel (Höhe min. entsprechend der Bundesförderung)
Wie lange wird gefördert?
Keine Frist bekannt.
Details zur Einreichung
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung (Rechnungsdatum!) für die beantragten Maßnahmen einzubringen. Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten gewährleistet sein.