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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie bei gewerblichen und industriellen
Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Wärmerückgewinnungen mit überwiegend betrieblicher
Nutzung.
Wie wird gefördert
Eine Unterscheidung erfolgt nach förderfähigen Investitionskosten bis zur Grenze von 150.000 Euro. Bei Projekten unterhalb dieser Grenze entspricht die Förderbasis den Investitionskosten. Die Ermittlung der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten wird bei Maßnahmen über 150.000 Euro anhand des Kontrafaktischen Szenarios vorgenommen.
Wie lange wird gefördert?
Keine Frist bekannt.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen. Die Endabrechnung muss bis spätestens 6 Monate nach dem im Förderungsvertrag festgesetzten Datum vorliegen. Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten gewährleistet sein.