zurück
KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Die Bruttokollektorfläche der neu errichteten Anlage muss jedenfalls unter 100 m2 liegen.
Wie wird gefördert
Die Förderung ist mit 18 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt bei Nachweis einer Bundesförderung bei Bedarfszuweisung (min. 12 %). Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt bei Nachweis einer Bundesförderung durch KIP-Mittel (Höhe min. entsprechend der Bundesförderung)
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung (Rechnungsdatum!) für die beantragten Maßnahmen einzubringen. Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten gewährleistet sein.