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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden Maßnahmen zur Dämmung der obersten Geschoßdecke, des Daches sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren von öffentlichen Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2000.
Wie wird gefördert
Die Förderung ist mit 18 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt bei Nachweis einer Bundesförderung bei Bedarfszuweisung (min. 12 %). Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt bei Nachweis einer Bundesförderung durch KIP-Mittel (Höhe min. entsprechend der Bundesförderung)
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung (Rechnungsdatum!) für die beantragten Maßnahmen einzubringen. Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten gewährleistet sein.