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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden Solaranlagen ≥ 100 m² Bruttokollektorfläche und Solaranlagen zum Antrieb von Kühlanlagen zur Versorgung von Gemeindegebäuden mit Wärme oder Kälte mit überwiegend betrieblicher Nutzung.
Wie wird gefördert
Die Förderung beträgt bis zu 12 % der förderungsfähigen Kosten.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen. Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 8 % der beantragten Kosten gewährleistet sein.