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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden thermische Sanierungen für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind dabei Verbesserungen am Heizwärmebedarf (HWB): Umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führen. Im Mehrfamilienhaus wird zudem ein umfassender Fenstertausch des Gesamtgebäudes gefördert.
Wie wird gefördert
Thermische Sanierungen werden in Abhängigkeit des erzielten Heizwärmebedarfs mit bis zu 20.000 Euro gefördert. Im Mehrfamilienhaus errechnet sich die Förderung i.a. auf Basis der Wohnnutzfläche.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist bzw. bis 31.12.2026.
Details zur Einreichung
Das Förderansuchen erfolgt online und ist frühestens ab November 2025 möglich – der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Für die Antragstellung wird ein Energieausweis benötigt. Der Antrag kann bei EFH im Nachhinein erfolgen. Beachten Sie bitte, dass bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten die Förderrichtlinie für Mehrfamilienhäusern zur Anwendung kommt und der Antrag VOR einer rechtsverbindlichen Bestellung/Lieferung erfolgen muss!