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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert werden die Installation einer klimafreundlichen Heizung bzw. thermische Sanierungen von Gebäude die älter als 20 Jahre sind und die überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer karitativen/gemeinnützigen Einrichtung betrieben werden.
Wie wird gefördert
Gefördert werden bis zu 100 % der förderungsfähigen Nettokosten der zur Unterbringung einkommensschwacher beziehungsweise schutzbedürftiger Personen genutzten Fläche bzw. Flächenanteile für zu sanierende Gebäudeteile mit anderer Nutzung werden mit 50 €/m² für die thermische Sanierung und 20 €/m² für die Errichtung einer klimafreundlichen Heizung gefördert
Wie lange wird gefördert?
Für das Projekt muss bis spätestens 31.12.2025 eine Baufertigstellungsmeldung vorliegen. Die vollständige Endabrechnung des Projektes muss bis spätestens 31.03.2026 der KPC übermittelt werden.
Details zur Einreichung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.