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Mit der die EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2024 werden für die Ausschreibungen die Gebotstermine und das Ausschreibungsvolumen und für die Anträge auf Marktprämien das Vergabevolumen für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt.
Wie wird gefördert
Bei der Marktprämie wird im Fall niedriger Marktpreise die Differenz zum per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis ausgeglichen. Dies gewährleistet den Unternehmen langfristig einen stabilen Investitionsrahmen.
Wie lange wird gefördert?
In jedem Call wird gefördert bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Anträge auf Marktprämien (Wasserkraft, Biomasse und Biogas) können ab 15. März 2024 gestellt werden. Die ersten Ausschreibungen starten für Windkraftanlagen am 23. April 2024 und für Photovoltaikanlagen am 30. April 2024, der Gebotstermin ist jeweils der 14. Mai 2024.