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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen. Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss mind. 0,5 kW und weniger als 20 kW betragen.
Wie wird gefördert
Die Förderung ist mit 18 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt bei Nachweis einer Bundesförderung bei Bedarfszuweisung (min. 12 %). Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt bei Nachweis einer Bundesförderung durch KIP-Mittel (Höhe min. entsprechend der Bundesförderung).
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung (Rechnungsdatum!) für die beantragten Maßnahmen einzubringen. Es muss eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes im Ausmaß von zumindest 12 % der beantragten Kosten gewährleistet sein.