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OeMag
Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 werden die Fördercalls, die Fördermittel und die Fördersätze für das Jahr 2025 festgelegt.
Wie wird gefördert
Der Investitionszuschuss ist eine Förderung zur Errichtung einer Anlage zur Produktion Erneuerbarer Energie. Photovoltaik-Anlagen werden in 4 Kategorien mit bis zu 160 € pro kWp gefördert. Speicher werden abhängig von der Größe mit 150 € pro kWh gefördert. Ab dem zweiten Call (ab 23.06.2025) findet auch ein Zuschlag auf die Fördersätze von bis zu 20 Prozent Anwendung , wenn eine europäische Wertschöpfung lt. Verordnung nachgewiesen werden kann.
Wie lange wird gefördert?
In jedem Call wird gefördert, bis das Budget ausgeschöpft ist. Es gilt first come, first served für Anlagen bis 20 kWp.
Details zur Einreichung
Anträge auf Investitionszuschüsse können ab 23. April in insgesamt 3 Calls für jeweils 2 Wochen gestellt werden. Die Antragsstellung hat vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung zu erfolgen.