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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Finanzierungsmittel für den Hochwasserschutz werden für örtliche Interessent*innen, Gebietskörperschaften (Gemeinden) oder deren Zusammenschlüsse (Wassergenossenschaften und Wasserverbände) bereitgestellt. Die Anträge auf Finanzierung von Vorhaben aus Bundesmitteln können ausschließlich von der Bundeswasserbauverwaltung des Landes, im Namen der Begünstigten, eingebracht werden.
Wie wird gefördert
Finanziert werden Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen zur Verbesserung der Abflussverhältnisse (Hochwasserrückhalt), zum Schutz vor Hochwasser (lineare Schutzmaßnahmen) sowie zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit die obengenannten Ziele miterfüllt werden.
Wie lange wird gefördert?
Bis das Budget ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Den genauen Einreichzeitpunkt und die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Homepage des Fördergebers.