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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.
Wie wird gefördert
Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser und- Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert.
Wie lange wird gefördert?
Bis 31.12.2030 oder bis das Budget von 150 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Details zur Einreichung
Den genauen Einreichzeitpunkt und die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Website des Fördergebers.