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KPC Kommunalkredit Public Consulting
Betreiber*innen von bestehenden Kleinwasserkraftanlagen bis zu einer Größe von 2.000 kW sowie Eigentümer*innen von aktuell nicht genutzten, nicht passierbaren Querbauwerken, reichen gemeinsam mit Ihrem fachlich geeigneten Projektant*innen ein.
Wie wird gefördert
In Modul 1 werden bestehende Kleinwasserkraftwerke und nicht energetisch genutzte, nicht passierbare Querbauwerke adressiert (≤ 2.000 kW). Im Rahmen des Modul 1 ist eine Machbarkeitsstudie als Werkzeug der Vorplanung zu erstellen. In Modul 2 werden nur bestehende Kleinwasserkraftanlagen (≤ 2.000 kW) mit Revitalisierungsbedarf (Anpassung an den Stand der Technik) berücksichtigt. Die Erstellung der Entwurfs- und Bewilligungsplanung als vollständige Umsetzungsplanung für die Anpassung an den Stand der Technik ist durchzuführen. Voraussetzung für Modul 2 ist eine bereits bestehende Machbarkeitsstudie oder eine Machbarkeitsstudie entsprechend Modul 1.
Wie lange wird gefördert?
Die Förderung ist bis 28. Februar 2026 verfügbar.
Details zur Einreichung
Die Antragsstellung muss zu drei festgelegten Fristen erfolgen. Antragsteller:innen werden bei Fragen zur Einreichung in weiterer Folge von der KPC betreut. Sollte der Antrag den formalen Kriterien nicht entsprechen, wird er nicht weiter behandelt und ohne Konsultation des Expertengremiumsabgelehnt.