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Aktuelles

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20.01.2025

Tiroler Energiefonds unterstützt Gemeinden bei Maßnahmen zur Energieeinsparung

Förderung des Landes Tirol zur Erreichung der EED III Anforderungen

Der Tiroler Energiefonds ist Teil des Gemeindeausgleichsfonds, welchem zu diesem Zweck seitens des Landes Tirol in den Jahren 2024 bis 2028 jährlich jeweils 3 Mio. Euro aus dem 2024 eingerichteten Zukunftsfonds zugeführt werden. Hierbei werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder für nachhaltige Heizsysteme unterstützt.

Die Mittel des Tiroler Energiefonds sind ausschließlich für die Förderung von kommunalen Maßnahmen zur Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energie bzw. Verbesserung der Energieeffizienz sowie für den Umwelt‐ und Klimaschutz zu verwenden.

Alles was Sie zur Energieeffizienzrichtlinie wissen müssen

Die Energieeffizienzrichtlinie (EEDIII) ist der verbindliche Fahrplan für energieeffiziente öffenliche Gebäude. Mit konkreten Angeboten, wie dem Gebäudeportfolio-Check, einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und weiteren wichtigen Informationen erhalten die Gemeinden Unterstützung bei der Umsetzung.

mehr erfahren

FAQ zum Tiroler Energiefond

Wie Gemeinden finanziell unterstützt werden

Insgesamt werden 3 Mio. Euro jährlich für Maßnahmen der Gemeinden für mehr Energieeffizienz, nachhaltige Heizsysteme oder Anlagen zur Verfügung gestellt. Damit stellt der Energiefonds eine Maßnahme der Tiroler Landesregierung zur Erreichung der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie dar. Zusätzlich sollen die Gemeinden bei der Erreichung der Einsparungsziele nach der EED III Richtlinie unterstützt werden.

Dem öffentlichen Sektor kommt eine Vorbildfunktion im Bereich Energieeffizienz zu. Die Einsparungen des Endenergiebedarfs und die Sanierung kommunaler Gebäude stellen eine große Herausforderung für Kommunen angesichts beschränkter Finanzmittel dar. Die Förderung aus dem Tiroler Energiefonds soll den Tiroler Gemeinden eine wertvolle Unterstützung auf ihrem Weg zur Energieautonomie 2050 bieten. Mit den im Rahmen des Tiroler Energiefonds geförderten Maßnahmen wird dem Grundsatz der Energieeffizienz an erster Stelle entsprochen.

Wer Mittel beantragen kann

Berechtigte Förderwerber sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Ausgelagerte Unternehmen von Gemeinden mit eigener Rechtspersönlichkeit können keine Förderungen oder Darlehen beantragen.

Wie Gemeinden die Zuschüsse beantragen können

Wie Sie einreichen können: Die Beantragung der Darlehen und Förderungen erfolgen in der Gemeindeanwendung im Portal Tirol.

Welche Projekte zuschussfähig sind

Umfassende thermische Sanierung von Gemeindegebäuden (Darlehen)

  • Für größerer thermische Renovierungen gemäß Tiroler Bauordnung wird ein Darlehen von 10 v.H. der Investitionskosten, maximal 100.000 € pro Projekt gewährt.
  • Bei umfassenden thermischen Gebäudesanierungen gemäß klimaaktiv Standard wird ein Darlehen von 20 v.H. der Investitionskosten, maximal 200.000 € pro Projekt gewährt.
  • Der Zinssatz eines Darlehens des Tiroler Energiefonds beträgt 1,5 v.H. p.a., die Laufzeit beträgt 10 Jahre.

Erstellung eines Sanierungsfahrplans für den Gebäudebestand (Zuschuss)

  • Pro Gemeindegebäude 50 Prozent der dafür nachgewiesenen Kosten und  maximal 10 Gebäude bzw. maximal insgesamt 5.000€

Erstellung eines Sanierungskonzepts für Einzelgebäude (Zuschuss)

  • Pro Gemeindegebäude 50 Prozent der dafür nachgewiesenen Kosten und  maximal 10 Gebäude bzw. maximal insgesamt 5.000€

Ausbildung von Energiebeauftragten in Gemeinden (Zuschuss)

  • Eine Person pro Gemeinde bzw. Gemeindeverband mit 50 Prozent der Kurskosten bzw. maximal 1.000€

Erstellung von Messstellenkonzepten (Zuschuss)

  • Pro Gemeinde bzw. Gemeindeverband bis zu 50 Prozent der Kosten für maximal 10 Gebäude bzw. 5.000€.

Hard- und Software für Energiebuchhaltung/Energiemonitoring (Zuschuss)

  • Für die Erstanschaffung von Hard- und Software für die Energiebuchhaltung/Energiemonitoring werden 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten bis maximal 6.000 € gefördert.
  • Bei vorheriger Absolvierung der Bausteine 1b und 2b (Ausbildung Energiebeauftragter & Messstellenkonzept) wird eine erhöhte Förderung von 50 Prozent bzw. maximal 12.000 € gewährt.

Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Einrichtungen oder Grundstücken (Zuschuss)

  • Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Einrichtungen oder Grundstücken wird eine Förderung von 25 v.H. der Investitionskosten,
    maximal 30.000 Euro, gewährt.

Maßnahmen für die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger (Zuschuss)

  • Bis zu 25 Prozent für Maßnahmen in Wohngebäuden zur Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger bei Wohngebäuden bis maximal 40.000€.
  • Bis zu 35 Prozent zur Umstellung von fossilen auf erneuerbare für Objekte deren Haustechnik den Anforderungen der Produktdatenbank GET entspricht bis maximal 40.000 €.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die detaillierte Richtlinie sowie Erläuterungen zu den einzelnen Bausteinen entnehmen Sie bitte der  Richtlinie der Landesregierung vom 26.11.2024 für die Gewährung von Förderungen an Gemeinden und Gemeindeverbände aus dem Tiroler Energiefonds (TEF).

Kostenloser Online-Infoabend

Orientierung im Förderdschungel

Ob Heizungstausch, Fenstertausch oder umfassende thermische Sanierung – Förderungen setzen dort an, wo Energieverluste am größten sind. Um diese gezielt und vollständig nutzen zu können, ist es entscheidend sich frühzeitig zu informieren: Welche Förderungen gibt es? Welche lassen sich kombinieren? Und welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Antworten darauf bietet der kostenlose Online-Infoabend Sanierungsförderungen im Wohnbau der Energieagentur Tirol.
 
Am Dienstag, 3. Februar 2026, von 18:00 bis 19:00 Uhr erklärt Ing. Michael Braito welche Förderungen aktuell zur Verfügung stehen, wie sie kombiniert werden können und worauf bei der technischen Umsetzung zu achten ist.

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