Die seit 01. April 2024 geltende Steuererleichterung für Photovoltaikanlagen-Anlagen bis 35 kWp wurde mit Beschluss im Nationalrat vom 07. März 2025 aufgehoben. Die Bestimmungen zum Auslaufen der Förderung sind wie folgt definiert:
Hinweis: Der Nullsteuersatz gilt auch separat für die Lieferung ODER die Installation. Wenn nach dem 6. März 2025 bspw. nur die Lieferung von PV-Modulen beauftragt wird und diese bis 31. März 2025 abgeschlossen werden kann, kommt dafür der Nullsteuersatz zur Anwendung.
Falls die PV-Anlage noch nicht bestellt wurde, sollten die Klient*innne direkt mit der Lieferfirma abklären und sich ggf. schriftlich bestätigen lassen, ob eine Installation und Inbetriebnahme bis 31.03.2025 möglich ist. Gerne können Sie sich mit offenen Fragen dazu auch direkt an die Energieagentur Tirol wenden.
Sollte der Nullsteuersatz nicht mehr zur Anwendung kommen, besteht voraussichtlich wieder die Möglichkeit der EAG-Förderung. Bisher sind allerdings weder Termine für Fördercalls noch aktuelle Fördersätze offiziell auf der Website der EAG ersichtlich. Vorab finden Sie hier dazu die relevanten Websites:
Einen kompletten Überblick zu allen Energieförderungen finden Sie wie gewohnt auf unserer Förderübersicht.
Ob Heizungstausch, Fenstertausch oder umfassende thermische Sanierung – Förderungen setzen dort an, wo Energieverluste am größten sind. Um diese gezielt und vollständig nutzen zu können, ist es entscheidend sich frühzeitig zu informieren: Welche Förderungen gibt es? Welche lassen sich kombinieren? Und welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Antworten darauf bietet der kostenlose Online-Infoabend Sanierungsförderungen im Wohnbau der Energieagentur Tirol.
Am Dienstag, 3. Februar 2026, von 18:00 bis 19:00 Uhr erklärt Ing. Michael Braito welche Förderungen aktuell zur Verfügung stehen, wie sie kombiniert werden können und worauf bei der technischen Umsetzung zu achten ist.
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