Die Bundesregierung hat sich mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund darauf geeinigt, dass die bisherigen Zweckzuschüsse in Finanzzuweisungen für Investitionen umgewandelt werden sollen.
Diese Änderungen bewirken,
Die Gemeinden werden mit einem Rundschreiben über die Änderungen informiert.
Die Tätigkeiten der Buchhaltungsagentur als Abwicklungsstelle sind somit eingestellt. Mit etwaigen Fragen betreffend den neuen Finanzzuweisungen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Finanzen.
Diese Änderungen werden als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2025 dem Nationalrat zur weiteren parlamentarischen Behandlung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat wird das BMF die Gemeinden über die weiteren Details, insbesondere über die genauen Überweisungsbeträge und -termine informieren.
Ob Heizungstausch, Fenstertausch oder umfassende thermische Sanierung – Förderungen setzen dort an, wo Energieverluste am größten sind. Um diese gezielt und vollständig nutzen zu können, ist es entscheidend sich frühzeitig zu informieren: Welche Förderungen gibt es? Welche lassen sich kombinieren? Und welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Antworten darauf bietet der kostenlose Online-Infoabend Sanierungsförderungen im Wohnbau der Energieagentur Tirol.
Am Dienstag, 3. Februar 2026, von 18:00 bis 19:00 Uhr erklärt Ing. Michael Braito welche Förderungen aktuell zur Verfügung stehen, wie sie kombiniert werden können und worauf bei der technischen Umsetzung zu achten ist.
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